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GAP-Beihilfen erschlichen

Gefängnisstrafe für Betrug mit EU-Agrarbeihilfen

Eine Hand greift aus einem Gefängnisgitter
am Dienstag, 16.11.2021 - 10:10 (Jetzt kommentieren)

In Frankreich wurden drei Mitglieder einer Familie des Betrugs mit EU-Agrarbeihilfen schuldig gesprochen. Es wurden Gefängnis- sowie Geldstrafen verhängt.

Wie das Portal Agra-Europe (AgE) berichtet, sind in Frankreich drei Mitglieder einer Familie aus Korsika des Betrugs mit EU-Agrarbeihilfen schuldig gesprochen worden. Das zuständige Strafgericht im korsischen Bastia verhängte am vergangenen Mittwoch (10.11.) Haftstrafen von zwölf Monaten, von denen die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hinzu kommen Geldstrafen zwischen 10.000 Euro und 5.000 Euro.

Pikant ist unter anderem die Funktion der Verurteilten. Funktionäre der Landwirtschaftskammer und des Bauernverbandes sowie ein Bürgermeister.

Verurteilte: Funktionärin der Landwirtschaftskammer und Bürgermeister

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten mithilfe von drei fiktiven landwirtschaftlichen Betrieben zwischen Januar 2015 und April 2019 rund 750.000 Euro an Beihilfen zu Unrecht bezogen hatten, so AgE.

Laut der Zeitung „Le Figaro“ handle es sich bei den Verurteilten um eine vormalige Funktionärin der Landwirtschaftskammer, ihren Ehemann, der als Bürgermeister seines Dorfes fungiert und ehemals dem regionalen Bauernverband (FDSEA) vorstand sowie einen Sohn der beiden.

Landwirt hält 142 nicht gemeldete Kühe

Der zweite Sohn, der laut Gericht den einzigen real existierenden Betrieb der Familie führt, wurde vom Vorwurf des Betruges freigesprochen, aber zu einer zweimonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 4.950 Euro verurteilt.

Er hatte laut Presseberichten 142 nicht gemeldete Kühe gehalten, während seine Familie für ihre fiktiven Agrarbetriebe 242 Rinder „erfunden“ hatte. Diese Herde wäre eine der größten Korsikas gewesen, erklärt AgE.

Staatsanwaltschaft: Zwei Jahre Gefängnis wegen Betrug mit GAP-Beihilfen

Nach Auskunft ihres Anwalts wolle die Familie, die eigentlich auf Freispruch plädiert hatte, in Berufung gehen.

Der Staatsanwalt hatte laut „Figaro“ ursprünglich zwei Jahre Gefängnis mit 18 Monaten auf Bewährung, Geldstrafen von 75.000 Euro beziehungsweise 50.000 Euro sowie die Beschlagnahmung von 750.000 Euro gefordert. Nicht gefolgt ist das Gericht auch der Forderung der Zahlungsagentur, die als Nebenklägerin Schadenersatz in Höhe von 50.000 Euro beantragt hatte.

Mit Material von Agra-Europe (AgE)

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