Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU haben in ihren Fraktionssitzungen beschlossen, einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen, der sich mit Schlachtungen trächtiger Tiere, Pelztierfarmen und Fettverfütterung befasst.
Wenn trächtige Tiere geschlachtet werden, verendet dabei das ungeborene Tier aufgrund des Sauerstoffmangels. Bislang war eine solche Praxis rechtlich erlaubt, weil Säugetiere erst ab der Geburt unter den Schutz des Tierschutzgesetzes fallen. Diese Lücke wollen die Regierungsparteien nun schließen, indem Säugetiere, die als Nutztiere gehalten werden, im letzten Drittel der Trächtigkeit gar nicht erst zum Schlachthof transportiert werden dürfen.
Ausgenommen von der Regelung werden Schafe und Ziegen, denn die Haltungsverfahren sind grundlegend anders als bei der Haltung Rindern und Schweinen. Deshalb wird das Bundeslandwirtschaftsministerium nun Untersuchungen veranlassen, damit auf Grund der Ergebnisse über die Aufnahme von Schafen und Ziegen in das Gesetz entschieden werden kann.
Verbot von Pelztierzüchtung - aber mit Ausnahmen
Pelztierfarmen können bisher aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit nicht einfach gesetzlich geschlossen werden. Der Entwurf verbietet die Pelztierzüchtung nunmehr, räumt aber ein, dass sie, wenn hohe Ansprüche an eine artgerechte Tierhaltung erfüllt werden, befristet erlaubt werden dürfen. Die Privathaltung von Pelztieren bleibt von diesen Regelungen unberührt.
Teil des Regelungspaketes ist auch eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, da das nationale Fettverfütterungsverbot an Wiederkäuer nicht länger von der Wissenschaft für nötig betrachtet wird und auch kein anderes europäisches Land dies so praktiziert.
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