Neben der verschärften Düngeverordnung gehört auch eine Neuerung des Wasserhaushaltsgesetzes zu den Maßnahmen, die ein Klageverfahren der EU gegen die Bundesrepublik wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie abwenden sollen. Demnach sieht der Gesetzentwurf eine verpflichtende ganzjährige Begrünung von Gewässerrändern mit einer durchschnittlichen Hangneigung von fünf Prozent vor. Die Breite des begrünten Streifens soll ab Böschungsoberkante fünf Meter betragen.
Verlust der Nutzfläche verursacht hohe Kosten
Bundesweit beträgt die Fläche der Gewässerrandstreifen bei der veranschlagten Breite etwa 9.000 Hektar. Im Gesetzentwurf werden jährliche Kosten für die An- und Nachsaat sowie die Pflege des Streifens in Höhe von 63 Euro pro Hektar angenommen. Die Gesamtkosten würden sich somit auf etwa 570.000 Euro belaufen. Dem gegenüber steht eine Summe von 7,3 Mio. Euro, die sich als Einbußen wegen des Verlustes an landwirtschaftlicher Nutzfläche ergäben.
Bauernverband will pauschale Regelung verhindern
Der Deutsche Bauernverband (DBV) vertritt die Auffassung, der Gewässerschutz ließe sich besser und effektiver gestalten, wenn er in den Greening-Regelungen der GAP oder künftig in den Eco-Schemes verankert wäre. Ein Gesetz, das keine Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten zulässt, verhindere den kooperativen Gewässerschutz.
Diese Position unterstrich der DBV auch in der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses, die der Bundestag am Montag durchführte. Da für eine Erprobung der neuen Düngeverordnung in der Praxis noch keine Möglichkeit bestanden habe, sei für weitere Verschärfungen des Gewässerschutzes kein Verständnis aufzubringen. Der Gesetzentwurf müsse überarbeitet werden.
Meinungen in öffentlicher Anhörung gehen stark auseinander
Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände betrachtet das Vorhaben der Bundesregierung mit Skepsis. Eine genaue Ermittlung der Hangneigung gestalte sich schwierig und sei nur unter erheblichem Aufwand der unteren Wasserbehörden zu leisten.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) befürwortete die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes: Würden direkte Einträge und das Abschwemmen von Düngemitteln vermieden, würde die Nitratrichtlinie der EU wirksamer umgesetzt.
Einen zehn Meter breiten Randstreifen fordern der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Deutsche Naturschutzring (DNR). Die Organisationen warnen vor den ökologischen und ökonomischen Folgen des Düngemitteleintrags und schätzen den Gesetzentwurf als unzureichend ein.
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