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EU-Agrarreform

GLÖZ: Keine neue Ausnahme bei Stilllegung und Fruchtfolge

Ein Traktor fährt durch eine Blühfläche
Norbert Lehmann, agrarheute Redakteur
Norbert Lehmann, agrarheute
am Dienstag, 15.08.2023 - 12:24 (Jetzt kommentieren)

Landwirte sollten in der Anbauplanung für das kommende Jahr besser 4 Prozent Stilllegungspflicht und die neuen Fruchtfolge-Auflagen der GAP-Reform berücksichtigen.

Wer jetzt seine Anbauplanung für den Herbst entwirft, sollte wohl besser mit 4 Prozent nicht produktiven Flächen (GLÖZ 8) und den zusätzlichen Auflagen für den Fruchtwechsel nach GLÖZ 7 planen. Eine Verlängerung der befristeten Ausnahmen von diesen beiden Regeln der Konditionalität wird es für 2023/24 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geben. EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski sieht jedenfalls keine guten Argumente für eine Verlängerung der Ausnahmeregelung.

Wojciechowski sieht keine Argumente für eine erneute Ausnahme

Die Pflicht zur Stilllegung von 4 Prozent der Ackerflächen eines Betriebes und die neuen Fruchtfolge-Auflagen waren im vergangenen Jahr ausgesetzt worden, weil durch die russische Invasion in der Ukraine akute Versorgungsengpässe auf dem Weltmarkt für Getreide befürchtet wurden. 

Über den Kurznachrichtendienst Twitter, der jetzt X heißt, wies Wojciechowski gestern (14.8.) jedoch darauf hin, dass die Anbaufläche von Getreide in der EU durch die Aussetzung von GLÖZ 7 und 8 nicht zugenommen habe. Dennoch steige die Getreideproduktion in diesem Jahr um 5 Prozent. Die Produktion werde den Verbrauch um 22 Millionen Tonnen übertreffen. Das seien „nicht die stärksten Argumente für eine Verlängerung der Ausnahmeregelung“, so der polnische Agrarkommissar.

Agrarminister Özdemir will Konditionalität nicht aufweichen

In der letzten Sitzung der EU-Agrarminister Ende Juli in Brüssel hatte sich die rumänische Delegation dafür eingesetzt, die Ausnahmen für die nicht produktiven Agrarflächen und den Fruchtwechsel zu verlängern. Zahlreiche Mitgliedstaaten unterstützten den Antrag Rumäniens

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sprach sich allerdings gegen substanzielle Ausnahmen von der Konditionalität aus und erhielt dabei Unterstützung durch Frankreichs Agrarminister Marc Fesneau.

EU-Kommission wird wohl keinen Vorschlag zu GLÖZ 7 und 8 vorlegen

EU-Kommissar Wojciechowski hatte schon damals wenig Sympathie für eine erneute Ausnahmeregelung gezeigt. Der Pole sagte allerdings zu, die Lage der europäischen Getreideerzeuger und den Getreidemarkt genau im Blick zu behalten. 

Nun hat sich der zuständige Kommissar offenbar festgelegt, keine neue Ausnahme von GLÖZ 7 und 8 vorzuschlagen. 

Ebenfalls auf Twitter wies der Pole darauf hin, dass in Rumänien ohnehin 3 Millionen Hektar von der Pflicht zur Ausweisung nicht produktiver Flächen und den Fruchtwechsel-Auflagen ausgenommen seien, weil sie von landwirtschaftlichen Betrieben mit weniger als 10 Hektar bewirtschaftet werden.

Entscheidung käme für die Landwirte wegen bürokratischem Verfahren viel zu spät

Ein weiteres Argument für Wojciechowski, die Ausnahmen nicht zu erneuern, dürfte sein, dass für eine längere Aussetzung der Konditionalität die Grundverordnung zur EU-Agrarreform geändert werden müsste. Das notwendige Mitentscheidungsverfahren unter Beteiligung von Rat und EU-Parlament würde den zeitlichen Rahmen jedoch sprengen. 

Eine Entscheidung in Brüssel käme für die Landwirte, die nach der flächendeckend verzögerten Getreideernte jetzt einer Herbstbestellung unter enormem Zeitdruck entgegensehen, viel zu spät.

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