Die Zulassung des Herbizidwirkstoffes Glyphosat soll um zehn Jahre verlängert werden. Das geht aus dem Entwurf des EU-Gesundheitskommissars Vytenis Andriukaitis hervor, der den Mitgliedsstaaten zuletzt vorgelegt wurde. Über den Entwurf wird die EU-Kommission aber erst im Herbst endgültig entscheiden.
Es soll zu Einschränkungen im Gebrauch von Glyphosat kommen
Trotz der wahrscheinlichen Zulassung des Glyphosats für weitere 10 Jahre wird es einige neue Einschränkungen geben. Zum einen darf Tallowamin, ein Netzmittel, nicht mehr in Glyphosatprodukten enthalten sein. Zum anderen soll der Einsatz zur Beschleunigung der Abreife beispielsweise von Getreide verboten werden. Außerdem sollten die Mitgliedsstaaten in Zukunft sicherstellen, dass der Wirkstoff das Grundwasser nicht gefährdet und das Risiko für Wirbeltiere, Nichtzielpflanzen und den Anwender minimiert wird.
Bei richtiger Anwendung gilt Glyphosat als unbedenklich
Die Einstufung der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die den Wirkstoff 2015 als nicht krebserregend einschätzte, wurde im März diesen Jahres durch den Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bestätigt. Laut Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) zweifelten Wissenschaftler nationaler und europäischer Behörden also nicht an der Unbedenklichkeit von Glyphosat – solange es richtige angewendet wird. Zwischenzeitlich war das Herbizid von der WHO als krebserregend eingestuft worden, das Ergebnis wurde aber aufgrund neuer Daten in Frage gestellt.
Kritik an dem Entwurf für die Glyphosatzulassung ließ Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verlauten, ebenso die Grünen und einige Umweltorganisationen.
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