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EU-Kommission

Glyphosat: Entscheidung über Wiederzulassung vertagt

am Dienstag, 08.03.2016 - 10:15 (Jetzt kommentieren)

Die Abstimmung über die Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat wird vertagt. Einige Mitgliedsstaaten, darunter Frankreich, hatten sich gegen eine Wiederzulassung ausgesprochen. Für den Vorschlag der EU-Kommission konnte keine Mehrheit erzielt werden.

Die schon sicher geglaubte Wiederzulassung von Glyphosat steht auf der Kippe. Vor allem Frankreich, die Niederlande, Schweden und Italien lehnen eine Wiederzulassung des Wirkstoffs ab. Nach einer ersten Debatte über Glyphosat im EU-Fachausschuss in Brüssel am Montagmorgen fasste die EU-Kommission zusammen, dass eine qualifizierte Mehrheit für die Verlängerung noch nicht abzusehen sei. Heute wurde die Entscheidung bis auf weiteres verschoben.

Die EU-Kommission forderte verschiedene EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, auf, die regierungsinternen Abstimmungen abzuschließen und sich zu einer Position durchzuringen. Die Brüsseler Behörde schlägt vor, die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel um 15 Jahre zu verlängern.

 

Uneinigkeit bei deutscher Position

Über die deutsche Position wurde im Vorfeld in einer Ressortabstimmung zwischen Landwirtschafts-, Umwelt- und Wirtschaftsministerium entschieden. Ob in Brüssel für oder gegen die Wiederzulassung gestimmt wird, hängt davon ab, ob die Ministerien Einstimmigkeit erzielen können. Diese gab es im Fall Glyphosat jedoch nicht, erklärt Dr. Thoralf Küchler, Sprecher der AG Glyphosat, gegenüber agrarheute. Das Umweltministerium zeige sich erst im Fall der Aufnahme des Punktes "Biodiversität" in den Verordnungsentwurf bereit, sich für eine Wiederzulassung auszusprechen. Dies ist laut Kommission jedoch in der momentanen Form nicht möglich. Somit wollte sich das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium bei der Abstimmung in Brüssel eigentlich enthalten.

Grundsätzlich sollte sich aus Sicht von Agrarminister Christian Schmidt (CSU) die Politik nicht an die Stelle der Wissenschaft stellen, die keine unvertretbaren Risiken festgestellt habe. Schmidt prüfe aber, ob es Einschränkungen für den privaten Gebrauch geben könnte.

Im Moment sieht es deshalb danach aus, dass die Abstimmung über die Wiederzulassung von Glyphosat auf Kommissionsebene in eine zweite Runde gehen wird.

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