In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt es, in Vorbereitung auf die Entscheidung hätten sich alle zuständigen Bundesministerien untereinander abgestimmt. Der Sprechzettel für den deutscher Vertreter im zuständigen Berufungsausschuss habe vorgesehen, sich bei der Abstimmung über den Vorschlag der EU-Kommission zu enthalten.
Dennoch habe Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) am 27. November 2017 beschlossen, unter bestimmten Bedingungen in dem zuständigen Vermittlungsausschuss der Wiedergenehmigung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff in eigener Verantwortung zuzustimmen. Die Zustimmung sei nach Auffassung des Agrarressorts auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse fachlich entschieden worden. Zudem seien wichtige Verbesserungen für die Pflanzen- und Tierwelt durchgesetzt worden.
Geschäftsordnung wurde verletzt
Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort weiter mit, dass Kanzlerin Angela Merkel deutlich gemacht habe, dass das Abstimmungsverhalten nicht der in der Bundesregierung vereinbarten Weisungslage entsprochen habe. Eine derartige Verletzung der Geschäftsordnung der Bundesregierung dürfe sich nicht wiederholen.
Das Bundeskanzleramt hat demnach erst nach der entscheidenden Abstimmung durch Mail beziehungsweise den sogenannten Drahtbericht der Ständigen Vertretung in Brüssel vom deutschen Votum erfahren.
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