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Große Koalition

GroKo: Nochmal 20.000 Hektar BVVG-Flächen für den Naturschutz

Landschaft in Luftaufnahme
am Dienstag, 13.02.2018 - 11:32 (Jetzt kommentieren)

Der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD konfrontiert die BVVG mit überraschenden Vorgaben für die weitere Flächenprivatisierung.

Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, den die Parteispitzen vorige Woche beschlossen, soll die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) aus ihrem Flächenbestand weitere 20.000 Hektar zur Fortführung des Programms "Nationales Naturerbe" beisteuern.

Eigentlich galt die unentgeltliche Übertragung von Naturschutzflächen seit Anfang 2016 als abgeschlossen. Dabei waren insgesamt rund 65.000 Hektar von der BVVG in das Eigentum der Länder oder von ihnen benannten Organisationen und Einrichtungen übergegangen.

Junglandwirte stärker berücksichtigen

Die mutmaßlichen Koalitionspartner haben sich auch darauf verständigt, dass die BVVG Junglandwirte und andere Existenzgründer bei der Flächenvergabe stärker berücksichtigt.

Seit 2016 bietet die BVVG ohnehin etwa ein Drittel ihrer jährlich freiwerdenden Flächen im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen an. Zu den Adressaten zählen neben arbeitsintensiven Betrieben auch Junglandwirte.

Im vergangenen Jahr hatte die bundeseigene Gesellschaft mit Junglandwirten 71 Kaufverträge über 670 Hektar sowie 143 Pachtverträge über rund 2.500 Hektar abgeschlossen.

Insgesamt verfügte die BVVG Ende letzten Jahres noch über rund 126.000 Hektar LF sowie 7.600 Hektar Wald.

BVVG will Regierungsauftrag abwarten

Die bundeseigene BVVG reagierte zurückhaltend auf die in der Koalitionsvereinbarung geforderten Änderungen an ihre Privatisierungspolitik.

Die zuständigen Bundesressorts würden nach der Wahl der Kanzlerin durch den Bundestag und der Ernennung der Minister intensive Gespräche führen, wie die Passagen im Koalitionsvertrag im Detail umgesetzt werden sollen, hieß es heute in der Zentrale in Berlin. Die BVVG werde auch künftig die ihr übertragenen Aufgaben nach den vorgegebenen Gesetzen und Richtlinien erfüllen. Würden diese Vorgaben geändert, werde man darauf reagieren und die Arbeit entsprechend anpassen. Entsprechend den bisherigen Gepflogenheiten, würden die ostdeutschen Länder in diesen Abstimmungsprozess einbezogen.

Mit Material von Agra-Europe
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