Update vom 25. Juni, 12:40 Uhr:
Nachdem Mecklenburg-Vorpommern in der Bundesratssitzung am 7. Mai 2021 einen Antrag zur Einführung von Obergrenzen für Tiere in Tierhaltungsanlagen eingebracht hat, haben sich der Landwirtschafts- und der Umweltausschuss mit der Aufforderung beschäftigt. Unter Einbringung einiger Änderungen und Ergänzungen haben beide Ausschüsse empfohlen, dem Antrag zu folgen.
Heute (25.06.) stimmten die Länder mehrheitlich für den Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern. Damit richten sie ihre Aufforderung, die Einführung einer Größenbeschränkung für Tierhaltungsanlagen zu prüfen, an die Bundesregierung.
Die Länder stimmten mehrheitlich für die Ergänzungen der Ausschüsse vom 11. Juni 2021.
Insbesondere sehen die Ergänzungen vor, bundesweite Mindeststandards für den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen einzuführen. Hier verweisen die Ausschüsse auf den künftigen Umbau der Nutztierhaltung, den einerseits das im Februar beschlossene Verbot der Kastenstandhaltung sowie andererseits das Tierwohl und die gesellschaftlichen Akzeptanz erfordern. In den Ausschussempfehlungen wird darauf hingewiesen, dass im bereits verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetz keine Vorgaben zu tierwohlgerechten Ställen enthalten seien. Zudem drohe der Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen (jetzt: Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung), in der aktuellen Legislatur nicht mehr weiter behandelt zu werden.
Mecklenburg-Vorpommern will die Bundesregierung auffordern, zu prüfen, ob Größenbeschränkungen für Tierhaltungsanlagen möglich sind. Dabei soll besonders der Brand-, aber auch der Seuchenschutz im Mittelpunkt stehen.
Prüfen soll die Bundesregierung außerdem „eine regionale, flächenbezogene und ökologisch vertretbare Begrenzung des Viehbesatzes“.
Der Antrag wurde an den Agrar- und den Umweltausschuss überwiesen. Diese müssen nun zunächst eine Empfehlung abgeben. Sollten die Bundesländer dem Antrag dann mehrheitlich zustimmen, wird die – nicht verbindliche – Aufforderung an die Bundesregierung herangetragen.
Sollte die Regierung zu dem Entschluss kommen, dass die Begrenzung umsetzbar ist, soll sie sie laut Antrag „wettbewerbsneutral“ einführen.
Backhaus: Angebracht sind 2 GV pro Hektar

Hintergrund der Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern ist der Großbrand in einer Schweinezuchtanlage in Alt Tellin, bei dem Ende März 50.000 Tiere verendeten. In seiner Rede berichtete Till Backhaus (SPD), Landwirtschafts- und Umweltminister in Mecklenburg-Vorpommern, von seinem Besuch in Alt Tellin. Die Bilder von den Tieren und den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werde man nie wieder in seinem Leben los.
Insgesamt seien jedes Jahr in Deutschland 5.000 Brände auf landwirtschaftlichen Betrieben zu verzeichnen, so Backhaus. Dabei würden jährlich mehrere Hunderttausend Tiere getötet. „Jeder Brand ist eine Tragödie; jeder Brand ist einer zu viel“, sagte der SPD-Politiker.
Backhaus habe selbst jahrelang für eine flächengebundene Nutztierhaltung gekämpft. Die Begrenzung solle sich seiner Meinung nach auf zwei Großvieheinheiten pro Hektar belaufen – eine Größenordnung, die wissenschaftlich belegt sei.
Weiter wies der Landwirtschaftsminister darauf hin, dass die Tierhaltungsanlagen in den neuen Bundesländern nicht in das Leitbild für die Zukunft einer umweltverträglichen, flächengebundenen Nutztierhaltung passten. Es sei eine gesellschaftliche Forderung, eine andere Landwirtschaft voranzubringen. Doch der Antrag richte sich nicht nur nach dem Willen der Verbraucher, sondern sei auch ein Beitrag für die Landwirtschaft und für die Nutztiere.
Verluste durch Seuchenzüge vermeiden
Darüber hinaus machte Backhaus auf die zusätzlichen Tierverluste, die durch Seuchenausbrüche entstehen, aufmerksam. Die Auswirkungen der Seuchenzüge in die Tierhaltungsanlagen seien nicht mehr zu akzeptieren. So sich in den letzten Monaten die Vogelgrippe in 14 Bundesländern ausgebreitet.
In den bereits geltenden Vorschriften zum Tierschutz nach dem Grundgesetz, dem Tierschutzgesetz und nach dem Baugesetzbuch sieht Backhaus eine Grundlage und eine Bestätigung für sein Vorhaben. Es müsse nun endlich gehandelt werden, betonte er.
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