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Düngerecht

Grüne pochen auf Hoftorbilanz

am Donnerstag, 07.07.2016 - 13:45 (Jetzt kommentieren)

Kurz vor der Sommerpause stellt die Fraktion Bündnis90/Die Grünen einen Antrag und fordern in der Änderung des Düngegesetzes unter anderem die Einführung der Hoftorbilanzierung zu berücksichtigen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem Antrag (18/9044) die Bundesregierung dazu auf, bei der Erstellung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes (18/7557) unter anderem die Einführung der Hoftorbilanzierung zu berücksichtigen.

Hoftorbilanz bei hohen Viehdichten

Laut dem Antrag soll der Bundestag den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetze unter Berücksichtigung folgender Punkte beschließen:

  1. Einführung der Hoftorbilanzierung (§ 11 a DüngG) mindestens für die so genannten roten Gebiete mit hohen Viehdichten;
  2. den Datenabgleich (§12 DüngG), d. h. die Änderung zur Nutzung der Verwaltungsdaten für den Abgleich mit anderen Erhebungen durch die Länder, um die Angaben auf Plausibilität überprüfen und wirksame Gegenmaßnahmen einleiten zu können;
  3. die Einbeziehung der Gärreste aus Biosgasanlagen in die Obergrenze für ausbringbaren organischen Stickstoff in Höhe von 170 kg N/ha.

Begründung der Fraktion

zu 1) In ihrem Antrag erklärt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass das Instrument der Hoftorbilanz es ermögliche, objektiv festzustellen, auf welchen Betrieben ein Nährstoffüberschuss entstehe, wodurch das Verursacherprinzip anwendbar werde und diese Betriebe gezielt Maßnahmen ergreifen und Beratungen zum Gewässerschutz wahrnehmen könnten.

zu 2) Als Ergänzung diene der sogenannte Datenabgleich in Verbindung mit der Erfassung der relevanten Stoffströme aus der Hoftorbilanz, um gegebenenfalls überbetrieblich zu verwertenden Nährstoffmengen mit den tatsächlich in den Betrieben gehalten Nutztieren und den für die Verwertung zur Verfügung stehenden Flächen abgeglichen werden könnten. Die Behörden benötigten diese Daten, um die Korrektheit der Betriebsangaben, z.B. über die Anzahl der gehaltenen Tiere, überprüfen zu können. Deshalb müsse ermöglicht werden, die ursprünglich für die Durchführung des Tierseuchenrechts erfassten INVEKOS-Daten verwenden zu dürfen, um sie mit den Daten aus der Hoftorbilanzierung verknüpfen zu können und so eine effektive Kontrolle der zuständigen Behörden ermöglichen zu können.

zu 3.) Die Einbeziehung der Gärreste aus Biosgasanlagen in die Obergrenze von 170 kg N/ha und Jahr für den ausbringbaren Stickstoff sei laut der Fraktion notwendig, weil eine intensive Tierhaltung sehr häufig von einer hohen Anzahl von Biogasanlagen begleitet werde. So komme es in Regionen mit einer hohen Konzentration von Nutztieren und Biogasanlagen zu hohen Nährstofffrachten, wenn sowohl Gülle als auch Gärsubstrate ausgebracht werden. Dabei könne schon allein die Gülle aus der Tierhaltung zu Überschreitungen, aufgrund eines unzureichenden Flächenangebotes, führen. Alle Nährstoffe, die in einem Betrieb anfallen und ausgebracht werden, müssten begrenzt werden.

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