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Grüne wollen die Direktzahlungen abschaffen

Heuernte mit einem alten Traktor
am Montag, 19.10.2020 - 13:05 (2 Kommentare)

Die EU-Agrarreform soll zu einem radikalen Systemwechsel genutzt werden. Das fordern Agrarpolitiker von Bündnis 90/Die Grünen. Die Direktzahlungen sollen abgeschafft werden. Eine Gemeinwohlprämie soll nur noch Leistungen für Umwelt- und Klimaschutz belohnen.

Die Grünen kritisieren, die aktuelle EU-Agrarpolitik funktioniere nach dem Prinzip „wer hat – dem wird gegeben“. Bloßer Flächenbesitz werde „vergoldet“, unabhängig davon, wie viele Leistungen für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz erbracht würden. Weder die EU-Kommission, noch die europäischen Landwirtschaftsminister und Bundesministerin Julia Klöckner als deren amtierende Vorsitzende wollten daran etwas ändern.

Darum schlagen die grünen Agrarpolitiker, darunter Robert Habeck als Parteivorsitzender und ehemaliger Kieler Landwirtschaftsminister, Ex-Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast, Toni Hofreiter, Friedrich Ostendorff und Martin Häusling einen Vier-Stufen-Plan vor. Innerhalb von zehn Jahren soll die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) durch die Einführung einer Gemeinwohlprämie grundlegend neu ausgerichtet werden.

Aus für die flächengebundenen Direktzahlungen ab 2028

So sieht der Umbauplan der Grünen für die EU-Agrarpolitik aus:

  1. Etappe, 2023 bis 2024
    • In der 1. Säule müssen 30 % der Gelder für Öko-Leistungen (Eco-Schemes) reserviert werden („Gemeinwohlprämie“)
    • 15 % der Gelder aus der 1. Säule werden in die 2. Säule umgeschichtet; keine Umschichtung in die Gegenrichtung
    • Starke Konditionalität: mindestens vier Fruchtfolgeglieder, eine Kultur auf höchstens 30 % der Ackerfläche, 10 % Biotopverbundfläche, Mindestanteil an Leguminosen
    • Flächengebundene Tierhaltung mit maximal 2 Großvieheinheiten pro Hektar auf betrieblicher und regionaler Ebene
    • Deutlich höhere Förderung des Ökolandbaus
  2. Etappe, 2025 bis 2027
    • Der Anteil der Eco-Schemes in der 2. Säule steigt jährlich um 10 % auf 60 % in 2027
    • 25 % der Gelder aus der 1. Säule werden in die 2. Säule umgeschichtet
  3. Etappe, 2028 bis 2030
    • Auslaufen der Direktzahlungen; vollständige Umstellung auf eine Gemeinwohlprämie (100 % der 1. Säule für Eco-Schemes)
    • Die Gemeinwohlprämie vergütet nach einem Punktemodell die „gesellschaftlich gewünschten Leistungen“ der Landwirtschaft
  4. Etappe, ab 2031
    • Der Systemwechsel ist vollzogen

Deutschland soll auf Farm to Fork national noch draufsatteln

Die höchste finanzielle Förderung soll nach dem grünen Politikmodell der Landwirt erhalten, der die meisten gesellschaftlichen Leistungen erbringt. Wer dabei nicht mitmacht, soll innerhalb des ordnungsrechtlichen Rahmens „subventionslos“ produzieren dürfen.

Für Deutschland haben die Grünen noch darüber hinaus gehende Ziele. Im Rahmen des nationalen Strategieplans soll sich Deutschland verpflichten, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln „deutlich vor“ 2030 zu halbieren. Damit würde sogar die Zielsetzung der umstrittenen Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission überboten. „Besonders gefährliche und leicht flüchtige“ Pflanzenschutzmittel sowie Glyphosat sollen schnell verboten. Außerdem soll der Ökolandbau in Deutschland bis 2030 auf 30 % der Flächen eingeführt werden, statt 25 % gemäß der EU-Strategie.

Pflicht zur vierstufigen Haltungskennzeichnung

Des Weiteren plädieren die Grünen für eine Kappung der flächenbezogenen Direktzahlungen bei 100.000 Euro unter Berücksichtigung der Lohnkosten. Eco-Schemes sollen nicht gekappt werden. Mehr Direktzahlungen sollen auf die ersten 50 Hektar umgeschichtet werden. Verflochtene Holdings sollen verpflichtet erfasst und und als ein Antragsteller behandelt werden.

Nur wenige Aussagen in dem Positionspapier betreffen die Marktpolitik. Dort setzen die grünen auf staatliche Mengensteuerung. So heißt es, bei Marktkrisen solle die Erzeugungsmenge verbindlich an die Nachfrage angepasst werden. Innerhalb der Wertschöpfungskette sollten „faire Margen“ abgesichert werden. Die Herkunft von Agrarprodukten soll verbindlich gekennzeichnet werden. Für tierische Produkte wird eine Pflicht zur vierstufigen Haltungskennzeichnung vorgeschlagen.

Außerhalb der GAP plädieren die Grünen für die Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds in Höhe von 15 Mrd. Euro jährlich, um die Natura-2000-Schutzziele zu erreichen.

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