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GAP-Reform und Eco-Schemes

Grünland: Verbände fordern zweistufige Prämie als neue Öko-Regelung

Kühe auf einer Weide
am Mittwoch, 08.03.2023 - 09:00 (Jetzt kommentieren)

Grünlandbetriebe sollen über die GAP 2023 besser gefördert werden. Neun Verbände fordern die Landesagrarminister zum Handeln auf. Sie sollen Ende März Druck auf Bundesminister Cem Özdemir ausüben.

Grünlandbetriebe sollen nach Auffassung eines Verbändebündnisses aus Landwirtschaft, Natur- und Tierschutz künftig über eine zusätzliche Öko-Regelung besser gefördert werden. Denn bei den Agrarreformbeschlüssen im vergangenen Jahr hat die Politik die Forderung verschiedener Verbände, auch des Deutschen Bauernverbandes, für Grünland eine eigene Prämie vorzusehen, nicht aufgegriffen.

Für Ottmar Ilchmann, Milchviehhalter sowie AbL-Landesvorsitzender Niedersachsen, ist es unverständlich, dass Grünlandbetriebe durch die aktuelle Agrarreform zum Teil massiv benachteiligt werden. Das Gegenteil wäre richtig – sie müssten gestärkt werden. „Dass Minister Özdemir eine Möglichkeit nach der anderen ziehen lässt, diese offenkundige Förderlücke zu schließen, ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert der Landwirt.

Bund und Länder lehnen eine eigenständige Grünlandprämie bisher ab, weil es zum einen Öko-Regelungen zur Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes (ÖR4) gibt und weil der Finanzrahmen nicht ausreicht. Ob Landwirte das vorgesehene Geld für Ökoregelungen 2023 ausschöpfen, wird die diesjährige Antragsperiode zeigen.

Zwei Stufen für eine neue Grünlandprämie

Daher hat das Bündnis aus AbL, BDM, Deutscher Tierschutzbund, Greenpeace, MEG Milch Board, NABU und BUND sowie Katholisches Landvolk und WWF im Vorfeld der Konferenz der Länderagrarminister vom 22. bis 24. März 2023 in Büsum einen konkreten Vorschlag erarbeitet.

Das Bündnis wirbt dafür, den ersten Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan im Jahr 2023 zu nutzen, um eine zusätzliche Öko-Regelung für „Vielfältige Grünlandnutzung inklusive Weidehaltung von Milchkühen und deren Nachzucht“ bereits 2024 einzuführen.

Sie soll zwei Stufen beinhalten:

  1. Stufe 1 umfasst eine verspätete Mahd und Bewirtschaftungsruhe im Frühjahr auf Teilflächen des betrieblichen Dauergrünlands.
  2. In Stufe 2 ist die Beweidung eines Mindestanteiles des Dauergrünlands mit definiertem zeitlichem Umfang, sowie Mindest- und Höchstbesatz vorgesehen.

Gleichzeitig soll es für beide Maßnahmen einen Prämienaufschlag für eine unterdurchschnittliche Schlaggröße geben. Diesen Zuschlag zahlt beispielsweise Bayern in seinem neuen Kulap aus. Inwieweit dieser Zuschlag mit der vorgeschlagenen Ökoregelung förderrechtlich zusammenpasst, ist offen.

Wie hoch die jeweiligen Prämien für die einzelnen Stufen ausfallen soll, dazu findet sich in der Stellungnahme der Verbände keine Angabe.

Neue Öko-Regelung soll bestehende Förderangebote nicht aushebeln

Nach Angaben des Verbändebündnisses sollen Landwirte die Stufen unabhängig voneinander beantragen und kombinieren können. Zudem verlangen die Verbände, dass die vorgeschlagene Öko-Regelung bestehende Angebote, wie Weidehaltung von Milchkühen, welche einzelne Bundesländer in der Zweiten Säule anbieten, nicht ersetzen darf.

Milchbauer Ilchmann fordert die Ministerinnen und Minister der Bundesländer auf, die kommende Agrarministerkonferenz (AMK) zu nutzen, um Bundesagrarminister Cem Özdemir in die Pflicht zu nehmen. Weder die Grünlandbetriebe noch die Weiterentwicklung der GAP insgesamt könnten bis zum Jahr 2025 oder 2026 warten.

Nach dem bisherigen Fahrplan sollen erste Änderungen erst im kommenden Jahr im GAP-Strategieplan eingebaut werden. Diese könnten dann aber erst 2025 oder 2026 greifen.

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