Unter anderem schlagen die Experten vor, die erst im vergangenen Jahr beschlossene neue Düngeverordnung weiterzuentwickeln.
In ihrem 15-seitigen Papier empfiehlt die LAWA eine stufenweise Erhöhung der betrieblichen Lagerkapazität für Gülle und Gärreste, und zwar in Abhängigkeit von den betrieblichen Gegebenheiten. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, einen ausreichenden Puffer zu den derzeit geltenden Mindestanforderungen von sechs Monaten Lagerkapazität zu schaffen.
Phospordüngung soll deutlich eingeschränkt werden
Kritisch überprüft werden müssen der Arbeitsgruppe zufolge die in der Verordnung festgelegten Verlustfaktoren beim Nährstoffvergleich. Insbesondere seien die derzeit anrechenbaren Verluste aus der Tierhaltung zwischen 15 % und 25 % für Betriebe mit Grobfutterflächen nicht zu rechtfertigen. Sie sollen auf maximal 10 % reduziert werden.
Strengere Vorgaben fordert die LAWA für hoch und sehr hoch mit Phosphor versorgte Böden. Auf denen sei eine Phosphatabreicherung anzustreben. Auf Böden mit sehr hoher Phosphorversorgung soll eine Phosphordüngung gar nicht, auf Böden mit hoher Versorgung nur noch in Höhe der halben Abfuhr und bei mittlerer Versorgung eine Düngung entsprechend der Abfuhr zugelassen werden.
Kriterien zur Einstufung belasteter Gebiete abgleichen
Für die in der novellierten Düngeverordnung vorgeschriebene Ausweisung von besonders mit Nährstoffen aus der Landwirtschaft belasteten Gebiete schlägt die LAWA einen Abgleich der Kriterien mit den Maßnahmenkulissen nach der Wasserrahmenrichtlinie vor.
Die Minderung von Phosphoreinträgen in eutrophierte Fließgewässer sei lediglich an die Überschreitung der Phosphorwerte der Oberflächengewässerverordnung zu koppeln. Entfallen solle hingegen die Kopplung an langsam fließende Gewässer.
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