Das plant offenbar Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), wie aus einer gestern (19.10.) öffentlich gewordenen Präsentation hervorgeht. Darin werden Optionen zur Umsetzung der Strompreisbremse skizziert.
Nach Angaben der Bioenergiebranche sieht die Bundesregierung unter anderem anlagenspezifische Kappungsgrenzen auf Basis der bisherigen EEG-Vergütungssätze sowie eine rückwirkende Abschöpfung der seit März erzielten Strommarkterlöse vor. So soll die von den EU-Mitgliedstaaten beschlossene europäische Verordnung zur Abschöpfung von Strommarkterlösen in Deutschland umgesetzt werden.
Rückwirkende Gewinnabschöpfung wäre Vertrauensbruch
Die Bioenergiebranche lehnt Habecks Pläne vehement ab. Sandra Rostek, die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, nannte die Überlegungen des Wirtschaftsministeriums „in keinster Weise nachvollziehbar und tragbar“.
Eine rückwirkende Abschöpfung ab März 2022 wäre nicht nur ein Vertrauensbruch erster Güte, sondern würde direkt den Anlagenbestand gefährden. Viele Anlagenbetreiber hätten die Erlöse bereits reinvestiert oder zur Deckung gestiegener Betriebs- und Einsatzstoffkosten ausgegeben. Eine rückwirkende Abschöpfung der Einnahmen könnte das Aus einer Vielzahl von Bioenergieanlagen bedeuten, sagte Rostek.
Bioenergieanlagen von Abschöpfung ausnehmen
Rostek forderte eine Ausnahme von der Gewinnabschöpfung für Bioenergieanlagen oder zumindest deutlich höhere Obergrenzen als die derzeitigen Mindestvergütungen, die ihnen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusichert.
Der vom Wirtschaftsministerium vorgesehene „Sicherheitspuffer“ von 3 ct/kWh sei viel zu gering, um die aktuellen Kostensteigerungen auch nur annähernd abdecken zu können.
Auch der Ansatz des Ministeriums, 90 Prozent aller Erlöse abzuschöpfen, die Anlagen durch eine flexible Fahrweise zusätzlich erzielen können, sei aus volkswirtschaftlicher Sicht völlig kontraproduktiv.
BEE vermutet verfassungswidrigen Eingriff
Die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), Simone Peter, kritisierte, ein rückwirkender Eingriff ab dem 1. März 2022 sei verfassungswidrig.
Kerstin Andreae, die Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, sagte: „Wir sehen im Grundsatz, dass die Branche sich an den Folgen der Krise finanziell beteiligen soll und haben ausdrücklich Verständnis für kurzfristigen staatlichen Handlungsbedarf.“ Insbesondere die vorgeschlagene rückwirkende Regelung sei aber hochproblematisch.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, nannte eine Rückwirkung bis März inakzeptabel.
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