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Jagdgesetz Novelle

Halbautomatische Waffen: Ministerium will Rechtssicherheit schaffen

am Mittwoch, 18.05.2016 - 07:00 (Jetzt kommentieren)

Die Novelle des Jagdgesetzes hat für reichlich Verunsicherung gesorgt. Nun hat das Ministerium eine Klarstellung zu halbautomatischen Waffen angekündigt.

In einem Schreiben informiert das Bundeslandwirtschaftsministerium die Länder für halbautomatische Jagdwaffen "im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis unverzüglich herbeizuführen". Mit diesem Vorschlag will Bundesminister Christian Schmidt schnellstmöglich Rechtssicherheit für Behörden, Landespolitik und Jäger schaffen.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die nun geplante gesetzliche Regelung zur Verwendung halbautomatischer Jagdgewehre mit 2-Schuss-Wechselmagazin.

Hintergrund Gerichtsurteil

Verunsicherung bei Jägern, Waffenbehörden, Polizei und anderen staatlichen Stellen hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang März 2016 verursacht: In einer Einzelfallentscheidung merkten die Richter an, dass Jäger Halbautomaten mit wechselbarem Magazin nicht ohne besonderes Bedürfnis besitzen dürfen. Damit ging das Gericht nach Auffassung von DJV und FWR weit über seine Kompetenzen hinaus und stellte die derzeitige, bislang unumstrittene Gesetzeslage in Frage.

Die Folge: Legale Waffenbesitzer wurden von heute auf morgen kriminalisiert und die geltende Gesetzgebung ausgehebelt. Tausenden Jägern drohte quasi unbegründet der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. Es kam zu willkürlichen Entscheidungen der Waffenbehörden, die sich teils widersprachen. Sogar für Pistolen und Revolver verweigerten Beamte zwischenzeitlich die Eintragung.

Bei Aufforderung: Widerruf oder Klage einreichen

Falls Behörden Jäger zur Anhörung für den Widerruf der Erlaubnis auffordern, sollten die Verbände umgehend informiert werden, schreibt der DJV. Bis zur Klarstellung im Bundesjagdgesetz sollten Jäger dringend Widerruf und – wo notwendig – Klage einreichen, rät der Deutsche Jagdverband.

Ungeachtet der Klarstellung zu halbautomatischen Gewehren mit 2-Schuss-Wechselmagazin betont der DJV die Notwendigkeit weiterer Reformen des Bundesjagdgesetzes. "Die angekündigte und in den Ressorts bereits abgestimmte große Novelle muss wie geplant in dieser Legislaturperiode kommen. Die Blockadehaltung des bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer und Teilen der CSU ist weder sachlich begründet noch nachvollziehbar", so DJV-Präsident Hartwig Fischer.

Der bereits vorliegende Entwurf zielt im Kern darauf ab, für Jagdmunition sowie für den Schießübungsnachweis bundesweit einheitliche Regelungen festzulegen. Zudem beinhaltet das Papier bundesweit einheitliche Vorgaben für die Jägerprüfung.

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