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Tierhaltungskennzeichnung

Haltungsform: Bundesländer stimmen für Kennzeichnungspflicht

Tierhaltungskennzeichnung im Bundesrat
am Freitag, 07.07.2023 - 13:46 (Jetzt kommentieren)

In einer Entschließung fordern die Länder aber etliche Nachbesserungen vom Bund.

Es stand auf Messers Schneide. Doch die Bundesländer sind am Freitag (7.7.) nicht der Empfehlung des Agrarausschusses gefolgt. Dieser hatte auf Antrag Bayerns geraten den Vermittlungsausschuss anzurufen. Doch im Plenum stimmte die Mehrheit für die Pflicht zur staatlichen Haltungsformkennzeichnung. Allerdings verlangen die Länder Nachbesserungen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Ebenfalls Zustimmung fanden die vom Bundestag beschlossenen baurechtlichen Erleichterungen, um Stallum- und neubauten zur Anpassung an die Anforderung des Kennzeichnungsgesetzes zu ermöglichen.

Haltungsverordnung scheitert jedoch

Keine Mehrheit gab es indes für die Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, mit der höhere Anforderungen an Schweineställe mit Außenklimakontakt sowie für die Freilandhaltung festgelegt werden sollten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte zuvor vergeblich an die Länder appelliert, der Vorlage zuzustimmen. Sie sei notwendig, um die neuen Vorgaben für Betriebe und Behörden vollziehbar zu machen.
„Mit einem Nein rächen sie sich nicht an mir, sondern an den Bauern“, so der Minister. Er warnt nun vor einer unterschiedliche Rechtsauslegung in den Ländern, da es nun keine bundesweit einheitliche Vorgaben gebe.
Er sicherte zu, noch in diesem Jahr die Kennzeichnung auf verarbeitete Schweinefleischprodukte auszudehnen. In weiteren Schritten sollen dann der Außer-Hausverzehr sowie weitere Tierarten eingeschlossen werden.
In der Plenarsitzung bekannten sich alle Redner zum Umbau der Tierhaltung. Die meisten Länderminister brachten ihre Unzufrieden mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zum Ausdruck, das erhebliche Defizite aufweise. Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Ressortchef Dr. Till Backhaus (SPD) räumte ein, dass mit dem Tierhaltungskennzeichungsgesetz ein Anfang gemacht werde, der jedoch nicht ausreiche.

Unionsminister sehen eklatante Mängel

Als „Stückwerk“ kritisierte Baden-Württembergs CDU-Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) das Gesetz und die dazugehörige Verordnung. So gelten die baurechtlichen Erleichterungen nur für gewerbliche Betriebe, nicht für bäuerliche Familienbetriebe. Daher könne er nicht zustimmen. Dies kündigte auch Hauks Amtskollege Sven Schulze (CDU) an. Er sprach von einem „wenig geglücktem Gesetz“. Er kritisierte ebenso wie die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) das fehlende Finanzierungskonzept für den Umbau.
Zudem bemängelte Schulze, dass der Bund die gut 60 Änderungswünsche der Länder nur zu einem geringen Teil aufgenommen habe. Auch Anregungen von Sachverständigen bei der Anhörung im Bundestag seien nicht aufgenommen worden. „Offenbar war die Anhörung nur der Form wegen“, monierte der Unionspolitiker.
Auch von den Grünen kam Kritik. Gleichzeitig betonten sowohl die hessische Agrarministerin Priska Hinz (Grüne) als auch ihr sächsischer Kollege Wolfram Günther (Grüne), das mit dem Kennzeichnungsgesetz ein erster Schritt getan werden, dem jedoch weitere folgen müssten.

Länder fordern langfristige Finanzierung

In einer Entschließung fordern die Länder den Bund auf, ein langfristiges Finanzierungskonzept für den gewollten Umbau der Tierhaltung vorzulegen. Ebenso soll Özdemir zeitnah die Haltungskennzeichnung auf die Produktionsstufen Ferkelproduktion und Ferkelaufzucht ausweiten und Regelungen für weitere Tierarten neben Schweinen in das Gesetz aufnehmen. Außerdem soll die Bundesregierung die Regelungen zum „Downgrading“ zwischen den Tierhaltungsstufen vereinfachen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Mit Material von AgE

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