Es stand auf Messers Schneide. Doch die Bundesländer sind am Freitag (7.7.) nicht der Empfehlung des Agrarausschusses gefolgt. Dieser hatte auf Antrag Bayerns geraten den Vermittlungsausschuss anzurufen. Doch im Plenum stimmte die Mehrheit für die Pflicht zur staatlichen
Haltungsformkennzeichnung. Allerdings verlangen die Länder Nachbesserungen am
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Ebenfalls Zustimmung fanden die vom Bundestag beschlossenen baurechtlichen Erleichterungen, um Stallum- und neubauten zur Anpassung an die Anforderung des Kennzeichnungsgesetzes zu ermöglichen.
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