Am Donnerstag hat die schwarz-grüne Landesregierung von Hessen ein neues Naturschutzgesetz verabschiedet. Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) will mit dem Gesetz einen neuen Rahmen schaffen, um biologischer Vielfalt zu erhalten und zerstörte Lebensräume wiederherzustellen. Neu und bundesweit einzigartig sei, dass Fördergebiete für Artenschutz auch außerhalb existierender Schutzgebiete geschaffen werden könnten.
Was sagen Bauern und Waldbesitzer zum Naturschutzgesetz?
Karsten Schmal, Präsident des Hessischen Landesbauernverbandes, kritisiert das Naturschutzgesetz als überflüssig. Die vorhandenen Bundesregelungen reichten völlig, eigene Landesregeln brauche es nicht. In der Frankfurter Rundschau sagte Schmal, das Gesetz bürde Landwirten mehr Bürokratie auf, schütze die Natur aber nicht besser. Ähnlich argumentiert Philipp Victor Russell, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. Das Gesetz schaffe unter anderem ein Vorkaufsrecht des Landes für Biotope. Das könne dazu führen, dass die Flächeneigentümer keine Biotope mehr schaffen würden.
Was sagen Umweltschützer zum Naturschutzgesetz?
In der Sendung „Hessenschau“ äußerte Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen, verhaltenes Lob für das Naturschutzgesetz. Es stünden „viele gute Dinge“ im Text, etwa zum Insektenschutz oder im Kampf gegen die Lichtverschmutzung. Die Zielvorgaben für die sogenannten „Wildnisflächen“ sowie die „Naturwald-Entwicklungsflächen“, also Flächen, die aus der Nutzung genommen werden, seien aber zu unkonkret. Anlässlich der Kritik aus der Landwirtschaft verweist Eppler auf einen Runden Tisch, bei dem im Vorfeld „Dinge beschlossen wurden, die jetzt in das Gesetz gekommen sind“. Proteste gegen das Gesetz könne er daher nicht nachvollziehen.
Verbot von Steingärten
Der Gesetzentwurf sieht auch Einschränkungen im städtischen Bereich vor. So sei es künftig verboten, dass bei Neu- oder Umbauten Schottergärten angelegt würden. Bestandsimmobilien sind vom Verbot allerdings nicht betroffen. Die Stadt Frankfurt hat die Vorgaben bereits seit 10. Mai in einer neuen Satzung festgeschrieben. Demnach müssen Dächer mit einer Neigung von weniger als 20 Grad und bestimmte Fassaden und Außenflächen begrünt werden. Wer gegen das Schottergärten-Verbot verstoße, müsse bis zu 15.000 € Geldbuße bezahlen.
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