Die Große Koalition hat sich auf ein Hilfspaket für Milchviehbetriebe verständigt. Dabei wurden auch steuerliche Entlastungen für Landwirte angekündigt.
Wie der Deutsche Bauernverband schreibt, geht aus dem Gesetzentwurf zu Milchmarktsondermaßnahmen hervor, dass gerade die infolge der angespannten Marktsituation derzeit mit Verlusten wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe keine nachhaltigen steuerlichen Entlastungen erwarten können. Dies resultiert unter anderem aus der auf Drängen der SPD vorgenommenen Festlegung fester Betrachtungszeiträume für die dreijährige Gewinnglättung (2014 bis 2016, 2017 bis 2019, 2020 bis 2022 und 2023 bis 2025).
Glättungsregelung ohne Wirkung auf Risikovorsorge
"Vom politischen Versprechen einer Entlastung zur besseren Risikovorsorge ist in diesem Punkt nicht mehr viel übrig geblieben", resümiert DBV-Präsident Joachim Rukwied. Der DBV halte daher den jetzt getroffenen Kompromiss von CDU/CSU und SPD zur Einführung steuerlicher Hilfen für die Landwirtschaft in Form einer tariflichen dreijährigen Gewinnglättung für nicht ausreichend.
Spürbare Effekte von dieser nunmehr geänderten und zudem noch befristeten Glättungsregelung im Sinne einer nachhaltigen Risikovorsorge seien kaum zu erwarten.
Weiterhin ungelöst bliebe auch das Erfordernis, alle Betriebsformen, also auch die juristischen Personen, die Landwirtschaft betreiben, gleichwertig in die vorgesehenen Entlastungen mit einzubeziehen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.