Beim Agrardiesel, der für die Aufräumarbeiten in den Hochwassergebieten verbraucht wurde, können Landwirte derzeit keine steuerliche Entlastung geltend machen. Das will die Bundeslandwirtschaftsministerin jetzt ändern und wandte sich in einem Brief an Finanzminister Olaf Scholz.
Solidarität soll anerkannt werden
Klöckner argumentierte in ihrem Schreiben, dass der solidarische Einsatz der vielen Helfer keine steuerlichen Nachteile nach sich ziehen solle. „Im Sinne der Förderung der Solidarität der Landwirte bei diesem außergewöhnlichen Unwetterereignis bitte ich Sie, kurzfristig eine unbürokratische Maßnahme zu ergreifen, mit der die vielen helfenden Landwirtinnen und Landwirte auch in diesem Punkt unterstützt werden“, so die Ministerin.
So hätten auch die Billigkeitsmaßnahmen durch einkommens- und umsatzsteuerliche Erleichterungen bei Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen als wichtige Entscheidung durchgesetzt werden können.
Spendenbereitschaft vorantreiben
Darüber hinaus forderte die CDU-Politikerin den Finanzminister auf, Unsicherheiten über steuerliche Maßnahmen, die unter Spendenwilligen und Organisationen noch herrsche, zu beseitigen. Durch die betroffenen Bundesländer seien in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium bereits Katastrophenerlasse in Kraft gesetzt worden. Diese gewährleisteten die steuerlichen Erleichterungen für Spenden und Zuwendungen von Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen. Trotzdem bestehe hier noch eine große Unsicherheit, weil die Länder die Katastrophenerlasse teilweise nicht in der Öffentlichkeit kommuniziert hätten.
Bund und Länder seien sich einig, dass die steuerlichen Maßnahmen bundesweit gelten sollten. Weiter unterstrich Klöckner die Bedeutung freiwilliger Hilfe wie beispielsweise durch die verbändeübergreifende Spendenaktion „Genossenschaften helfen“.
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