Harnstoff und Ammoniak sollen bis Ende 2024 zollfrei in die EU eingeführt werden dürfen. Das schlägt die EU-Kommission vor. Ziel ist eine Entlastung der Landwirte von den extrem gestiegenen Preisen für Mineraldünger.
Die Maßnahme der Kommission dürfte allerdings nur begrenzten Einfluss auf die Düngemittelpreise haben. Zum einen sind die Einfuhrzölle für diese Produktgruppen mit 5,5 bis 6,5 Prozent ohnehin nicht besonders hoch. Zum anderen gilt die Zollfreiheit nicht für Importe dieser Rohstoffe aus Russland und Belarus. Russland war aber in den vergangenen Jahren das zweitwichtigste Herkunftsland für die Einfuhr von Stickstoffdüngern in die EU.
Die Kommission rechnet damit, dass dem EU-Haushalt durch den vorübergehenden Verzicht auf die Einfuhrzölle jährlich etwa 15 Mio. Euro entgehen werden. Der Entlastungseffekt für die Landwirte wird also gering ausfallen.
Bauernverband fordert Ausweitung auf weitere Mineraldünger
Gleichwohl begrüßte der Deutsche Bauernverband (DBV) den Vorschlag der EU-Kommission. Allerdings fordert der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling: „Die Zollaussetzung muss zusätzlich um die handelsüblichen Stickstoff-Mischdünger erweitert werden.“ Dazu zählen etwa Kalkammonsalpeter, Diammonphosphat und NPK-Dünger.
Außerdem verlangt der DBV zusammen mit dem EU-Bauernverband Copa, Anti-Dumpingzölle auf Düngemittelimporte aus den USA sowie aus Trinidad und Tobago aufzuheben. Ferner appellierte der Bauernverband an das Bundeskartellamt und die EU-Kommission, die Marktpreise für Düngemittel genauer zu überprüfen.
Die von der Kommission vorgeschlagene befristete Abschaffung der Einfuhrzölle bedarf noch der Zustimmung durch die EU-Mitgliedstaaten.
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