
Die Regierung des australischen Bundesstaats New South Wales hat ein Gesetz zum „Recht auf Landwirtschaft“ auf den Weg gebracht. Dieses sieht landesweit die härtesten Strafen für illegale Farmbesetzungen und Stalleinbrüche vor. Im Juli hatte Premierminister Scott Morrison härtere Sanktionen gegen solche Aktionen von Tierrechtlern angekündigt und die Bundesstaaten zu Strafverschärfungen aufgerufen.
Bis zu 3 Jahre Haft und hohe Geldstrafe
Das Gesetz sieht bei Verstößen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und Geldbußen bis zu 22 000 Australischen Dollar (13 433 Euro) vor. Zudem beinhaltet es neue Straftatbestände wie „Anstiftung" oder „Verursachung“ von Farmbesetzungen. Auch Eigentumsbeschädigungen sowie „Tierbefreiungen“ bei illegalem Eindringen auf Höfe oder in Ställe wollen die Behörden künftig strenger ahnden. Die Regierung von New South Wales will das Gesetz für das Recht auf Landwirtschaft in den kommenden Wochen dem Parlament vorgelegen.
Klare Botschaft an Aktivisten
Darüber hinaus sollen Landwirte bei üblichen landwirtschaftlichen Praktiken im besiedelten Umland von Städten vor Beschwerden geschützt werden. Der Landwirtschaftsminister von New South Wales, Adam Marshall, ist überzeugt, dass das Gesetz eine klare Botschaft an die Aktivisten sende: „Wenn sie als Gruppe in das Eigentum eines Bauern eindringen, Tiere aus den Ställen lassen, begehen sie eine Straftat mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren“.
Gleiches gelte für Tierschutzaktivisten, die in Farmen, Schlachthöfen oder Molkereien eindringen würden und dort beispielsweise durch Selbstankettung den Betriebsablauf störten.
Gesetz soll auch illegale Jagd bekämpfen
Marshall wies darauf hin, dass die neuen Gesetze nicht nur auf Tieraktivisten abzielten. Zugleich werde damit auf die zunehmende illegale Jagd sowie den Diebstahl von Tierbeständen und Schusswaffen reagiert. Wie die Polizei in New South Wales dem Sender ABC mitteilte, sind die meisten Verstöße gegen landwirtschaftliche Grundstücke auf die illegale Jagd und nicht auf Tierschützer zurückzuführen.
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