Völlig unterschiedlich bewerteten die Experten aus Landwirtschaft und Naturschutz die geplanten Regelungen zum Insektenschutzpaket: Von einer Bestrafung für Landwirte über eine Kompromisslösung bis hin zu einer uneingeschränkten Unterstützung für das Paket waren in der Runde alle denkbaren Auffassungen vertreten.
Diskutiert wurde nicht nur über die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes – dem einem Teil des Insektenschutzpakets –, sondern auch über die beabsichtigen Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Über die deren Folgen bestand ebenfalls Uneinigkeit.
An der Anhörung als Experten teilgenommen haben
- Dr. Torsten Mertins vom Deutschen Landkreistag
- Prof. Dr. Josef Settele vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung
- Georg Mayerhofer, Landwirt
- Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband (DBV)
- Prof. Dr. Sabine Schlacke vom Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Dr. Carsten Brühl vom Institut für Umweltwissenschaften Koblenz-Landau
- Dr. Holger Hennies, Präsident des Landvolks Niedersachsen
- Dr. Jürgen Metzner vom Deutschen Verband für Landschaftspflege
- Dr. Beate Jessel Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz(BfN).
1. Förderfähigkeit von Insektenschutz-Maßnahmen muss geklärt werden
Vor dem Verlust der Förderfähigkeit von Maßnahmen für den Insektenschutz warnte Steffen Pingen, Leiter des Fachbereichs Umwelt im DBV. Von den vorgesehenen Bewirtschaftungseinschränkungen kann laut Pingen eine Fläche von 1,3 Mio. Hektar betroffen sein. Der Gesetzentwurf stärke das Ordnungsrecht, Schutzgebietsausweisungen, Verbote und Auflagen. Dagegen fordere der DBV Kooperation und Ausgleichszahlungen für die entstehenden Einschränkungen.
Dass der Gesetzentwurf keinen kooperativen Naturschutzansatz verfolgt, sondern einen Rückschritt darstellt, stellte auch Dr. Hubert Heilmann vom Institut für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft an der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern fest. Wenn Gebiete unter Schutz gestellt werden, werde die Naturschutzförderung verhindert. Agrarumweltmaßnahmen im Vertragsnaturschutz könnten deshalb nicht mehr durchgeführt werden. Darüber hinaus kämen keine freiwilligen Maßnahmen im Ackerbau mehr zustande.
Dr. Beate Jessel, Präsidentin des BfN, begrüßte den Gesetzentwurf einerseits uneingeschränkt, betonte aber auch die Bedeutung von Ausgleichszahlungen für die Landwirte. Nach Jessels Ansicht besteht beim Insektenschutz ein Handlungsdefizit; die Situation in einigen Teilen der Agrarlandschaft befindet sich an einem Kipppunkt.
Keine Gefahr für kooperative Lösungen wie beim Niedersächsischen Weg sah Prof. Dr. Sabine Schlacke vom Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Allerdings sei ein gewisses Ordnungsrecht als Minimalschwelle für die Landwirtschaft notwendig. Eine finanzielle Förderung müsse es nicht immer geben und mit dem Gesetzentwurf würden keine zu hohen Anforderungen an die Landwirte gestellt, so Schlacke. Das Gesetz sei einhaltbar, ohne dass Betriebe in den Ruin geführt würden.
Ob Länderregelungen wie der Niedersächsische Weg nach Verabschiedung des Gesetzes noch möglich sein werden, konnte keiner der Experten abschließen beantworten. DBV-Fachbereichsleiter Pingen fasste zusammen, dass die Rechtslage noch nicht geklärt und auslegungsbedürftig ist. Die Gefahr, dass beide Regeln parallel gelten beziehungsweise dem Bundesrecht ein Vorrang eingeräumt wird, sei noch nicht beseitigt.
Über die Förderfähigkeit von Maßnahmen für den Insektenschutz beziehungsweise das Fortbestehen von Länderinitiativen wie der Niedersächsische Weg bestand bereits während der Bundestagsdebatte in der letzten Wochen Verunsicherung unter den Abgeordneten.
2. FFH-Gebiete als weiterer Streitpunkt
Heilmann zeigte sich erleichtert darüber, dass das Ausbringungsverbot für Pflanzenschutzmittel in FFH-Gebieten nicht in die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung aufgenommen wurde. Eine Einbeziehung der FFH-Gebiete wäre für die Landwirtschaft eine Katastrophe gewesen, so der Institutsleiter.
Dieser Auffassung schloss sich auch Steffen Pingen an. Dennoch sieht die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung laut Pingen pauschale Verbote vor, die nicht sachgerecht und verhältnismäßig seien.
Dr. Carsten Brühl vom Institut für Umweltwissenschaften Koblenz-Landau betonte, dass die Verbote von Pflanzenschutzmittelausbringungen in Naturschutzgebieten nur 0,35 Prozent der Ackerfläche betreffen werden. Der Einsatz von Insektiziden sei die Hauptursache für den Insektenrückgang in der offenen Agrarlandschaft Mitteleuropas.
Für Beate Jessel stellten die glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel die „größte Baustelle“ dar. Den Umgang mit diesen Mitteln werde ebenfalls die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung regeln. Die BfN-Präsidentin forderte großflächige „chemikalienfreie Zonen“ und die Berücksichtigung der FFH-Gebiete und der Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten in der Verordnung. Hier müsse der Anwendungsbereich der Verbote erweitert werden.
Eine Länderöffnungsklausel in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wäre für Prof. Schlacke eine Kompromisslösung. Dr. Holger Hennies, Präsident des Landvolks Niedersachsen, ging jedoch davon aus, dass die Förderfähigkeit mit der neuen Verordnung entfällt. Die Betriebe würden massiv dafür bestraft, dass die in einem FFH-Gebiet wirtschaften, so Hennies.
3. Festlegung von Gewässerrandstreifen ebenfalls unklar
Neben der Förderfähigkeit von Länderinitiativen und der Pflanzenschutzmittelanwendung in FFH-Gebieten muss die Unberührtheitsklausel für die Länder bei den Gewässerrandstreifen rechtlich geklärt werden, erläuterte Steffen Pingen. Er forderte einen klaren Vorrang für die Regeln über die Gewässerabstände in den Bundesländern. Außerdem sollten die Länder verpflichtet werden, kooperative Maßnahmen umzusetzen.
Schlacke sah die Unberührtheitsklausel in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung nicht gefährdet. Bereits festgelegte Abstände müssten der geplanten Vorgabe nicht folgen. Auch künftig werde der Vorrang für die Bundesländer erhalten bleiben.
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