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Vertrauensverlust

Insektenschutz: Kooperation statt Verbote nötig

am Freitag, 13.09.2019 - 09:54 (Jetzt kommentieren)

Beim Insektenschutz agiert will die Bundesregierung Landwirten vieles verbieten, doch andere Sektoren kommen ungeschoren davon. Der Bauernverband fordert mehr Kooperationen.

Der DBV-Umweltbeauftragte und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt.

Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes, kritisiert scharf, dass die Bundesregierung im Insektenschutzprogramm bei Landwirten vornehmlich auf Verbote setze. Dagegen würden andere Gefährdungsursachen wie Verkehr, Flächenverbrauch oder Windräder entweder ausgeklammert oder es seien nur Appelle und Wettbewerbe vorgesehen seien.

„Die im Insektenschutzprogramm angekündigten Fördermaßnahmen für Landwirte stehen in keinem Verhältnis zu den immensen Vermögens- und Ertragsverlusten, die durch die verschiedenen Auflagen drohen", so Hartelt. Nicht absehbar sind nach Auffassung von Präsident Hartelt die Folgen des Vertrauensverlustes in den Naturschutz.

Den Landwirten sei bei Ausweisung beispielsweise der FFH-Gebiete versprochen worden, die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft könne uneingeschränkt fortgeführt werden und man setze auf Vertragsnaturschutz. In Anbetracht dessen werde das weitgehende Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten von den Landwirten als Wortbruch empfunden.

Freiwillige Leistungen werden jetzt bestraft

Insektenschutz-Blüte-Schmetterling

Mit einem gesetzlichen Biotopschutz auf Wirtschaftsflächen wie artenreiches Grünland und Streuobstwiesen würde zudem die Landwirte bestraft, die seit Jahren einen freiwilligen Beitrag zum Naturschutz leisten und diese Flächen pflegen.

"Das unausgewogene Verhältnis zwischen gesetzlichen Auflagen und Förderung im Aktionsprogramm konterkariert die vielfältigen Initiativen zum Insektenschutz und für die gesamte Biodiversität, die in der Fläche zunehmend im Dialog zwischen Landwirten und Naturschützern gedeihen", betont Hartelt.

Auf Basis einer dringend notwendigen Folgenabschätzung zu dem Aktionsprogramm Insektenschutz müsse der Kooperation ausdrücklich Vorrang vor dem Ordnungsrecht eingeräumt werden, äußert Hartelt die Erwartung an die Parlamentarier im Deutschen Bundestag sowie an die Bundesländer.

Hartelt: Runder Tisch hätte früher stattfinden müssen

Unzufrieden ist Hartelt auch mit dem Ergebnis des zweiten Runden Tisches „Landwirtschaft und Insektenschutz" von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, der gestern in Berlin stattfand.

Es wäre aus Sicht des DBV-Umweltbeauftragten sinnvoller gewesen, wenn er vor der Verabschiedung des Aktionsprogramms Insektenschutz durchgeführt worden wäre, um im Dialog geeignete Maßnahmen zum dringend notwendigen Schutz von Insekten in kooperativer Weise auf den Weg zu bringen.

So habe der Termin in erster Linie der Verkündung gedient, bei dem die Mängel des Programms offensichtlich wurden, erklärt Eberhard Hartelt.

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