Klöckner kündigte der Bundesumweltministerin Svenja Schulze in einem Schreiben an, zunächst die Meinung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung einzuholen, bevor sie zum Referentenentwurf des Umweltministeriums (BMU) Stellung beziehen werde. In einem Fachgespräch sollen die Folgen des vorgelegten „Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ für die Landwirtschaft diskutiert werden.
+++ Aktualisiert am 24. August 2020, 14:00 Uhr +++
Geschäftsordnung nicht berücksichtigt
Über Klöckners Vorgehen sei Schulze "etwas irritiert", sagte ein Sprecher des BMU. Entgegen Klöckners Behauptung aus ihrem Schreiben sei eine Verbändeanhörung nicht mit dem BMU abgesprochen worden. Die Geschäftsordnung der Regierung sehe an dieser Stelle im Gesetzgebungsverfahren keine Gesprächsrunde vor, das Vorhaben wurde bereits unter "größter Beteiligung" diskutiert - insbesondere bei den Runden Tischen zum Insektenschutz, an denen auch Vertreter von Verbänden, Ländern, Kommunen und Wissenschaft teilnahmen.
Eine Anhörung der Verbände findet gewöhnlich erst statt, nachdem sich die beteiligten Ministerien untereinander abgestimmt haben. Schulze wolle nach den Runden Tischen zum Insektenschutz das Gesetz so schnell wie möglich auf den Weg bringen, während Klöckner versuche, vor einer Rückmeldung des BMEL an das BMU die Landwirtschaft einzubinden. Beim wichtigen Thema Insektenschutz wolle Klöckner die Landwirte "mitnehmen", informierte eine Sprecherin des BMEL.
Auch Experten aus dem BMU eingeladen
Die landwirtschaftlichen Verbände setzten sich bereits intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinander. In ihrem Schreiben lädt Klöckner auch die Experten des BMU zum Fachgespräch ein. Mit den Ergebnissen des Gesprächs wolle die Landwirtschaftsministerin dem BMU „eine fundierte Rückmeldung“ zum geplanten Insektenschutzgesetz geben.
Dass der landwirtschaftliche Berufsstand an der Folgenabschätzung zum Gesetzesvorhaben beteiligt werden solle, habe Klöckner der Umweltministerin bereits im März beim Runden Tisch Insektenschutz angekündigt. Einen fachlichen Austausch betrachte sie als „zwingend notwendig“.
Wird Aktionsprogramm Insektenschutz zur Vorschrift?
Ziel des BMU ist es, die Punkte aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz in das Gesetz zu übertragen. Unter anderem sieht das Aktionsprogramm vor, die Lichtverschmutzung zu reduzieren und bessere Lebensbedingungen für Insekten in Schutzgebieten herzustellen.
Einen klaren Schwerpunkt bilden aber auch Maßnahmen in der Landwirtschaft: So sollen auch in der Agrarlandschaft Lebensräume für Insekten gefördert und sowohl der Pflanzenschutzmitteleinsatz als auch der Nährstoffeintrag in Gewässer und Böden reduziert werden. Beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln sieht der Gesetzentwurf konkret einen Abstand bis zum Gewässerrand von bis zu zehn Metern vor.
Wer setzt sich beim Glyphosat durch?
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf ein Verbot glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ab 2024. Klöckner dagegen wies in der vorletzten Woche bei der Vorstellung des Jahresberichtes zum Pflanzenschutzmittelabsatz 2019 darauf hin, dass derzeit nicht vollständig auf Glyphosat verzichtet werden könne. Im Vergleich zu 2018 habe der Einsatz glyphosathaltiger Mittel zwar um 11,3 Prozent abgenommen, trotzdem könne ein Totalverbot von Glyphosat nicht ausgesprochen werden.
Das BMEL habe dem BMU aber eine Minderungsstrategie für Glyphosat vorgelegt, auf die das BMU zu diesem Zeitpunkt noch nicht reagiert habe.
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