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Agrarministerkonferenz

Insektenschutz: Landwirte erhalten finanziellen Ausgleich

Insektenschutz dient auch Schmetterlingen
am Freitag, 11.06.2021 - 15:40 (2 Kommentare)

Für neue Auflagen zum Insektenschutz sollen Landwirte in Schutzgebieten entschädigt werden. Das haben die Agrarminister der Länder beschlossen. Weitere Entscheidungen betreffen den Brandschutz im Stall und den Umbau der Nutztierhaltung.

Mit zusätzlichen 65 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur (GAK) sollen Landwirte gefördert werden, die in bestimmten Schutzgebieten den Pflanzenschutz im Interesse des Insektenschutzes einschränken müssen. Dafür hat sich die Agrarministerkonferenz (AMK) heute (11.6.) ausgesprochen. Die Landesminister griffen damit einen Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf. Zusammen mit der Kofinanzierung durch die Länder in Höhe von 40 Prozent steigt das Budget für die neue Fördermaßnahme auf rund 108 Millionen Euro.

Mit dem Beschluss dürfte der Weg frei sein, dass Bundestag und Bundesrat das Insektenschutzpaket aus Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung Ende Juni beschließen werden.

Ursprünglich hatte der Bundestag heute über die Gesetzesänderung entscheiden sollen. Der Punkt war jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden, um zuvor die Haltung der AMK zu dem neuen Förderangebot einzuholen.

"Erschwernisausgleich Pflanzenschutz" wird zweckgebunden

Die zusätzlichen Fördermittel in der GAK sollen zweckgebunden nur Landwirten zur Verfügung stehen, die in Schutzgebieten einen höheren Aufwand oder Einbußen durch Auflagen für den Pflanzenschutz erleiden. Die Höhe der Entschädigung aus dem neuen „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ soll sich nach Durchschnittssätzen bemessen, um den bürokratischen Aufwand für die Landwirte möglichst gering zu halten.

Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast ließ in einer Protokollnotiz festhalten, dass auch eine Lösung für Ackerflächen außerhalb der Natura 2000-Kulisse gefunden werden müsse.

Arbeitsgruppe soll neue Brandschutzbestimmungen für Tierhaltungen erarbeiten

Als Konsequenz aus der Brandkatastrophe von Alt Tellin, bei der Ende März über 50.000 Schweine verendeten, haben die Länderminister beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen. Die Arbeitsgruppe soll Haltungsanforderungen formulieren für einen besseren Brandschutz und zur Tierrettung im Brandfall.

Laut Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus, dessen Bundesland von dem verheerenden Großbrand betroffen war, brennen in Deutschland jährlich rund 5.000 Tierhaltungsanlagen. „Das ist nicht zu akzeptieren“, betonte Backhaus. Das Baugesetzbuch müsse dringend geändert werden für mehr Tierwohl, aber auch mehr Brandschutzsicherheit.

Keine Einigkeit zur Finanzierung der Borchert-Empfehlungen

Wolfram Günther, Agrar- und Umweltminister in Sachsen

Keine Einigkeit herrschte unter den Landesagrarministerin, wie das Borchert-Konzept zum Umbau der Tierhaltung finanziert werden soll. Die Minister konnten sich nicht auf ein Finanzierungsmodell verständigen. Allerdings bekannte sich die AMK dazu, die Empfehlungen der Borchert-Kommission auch nach der Bundestagswahl weiter verfolgen zu wollen.

Darüber hinaus forderten die Landesminister den Bund auf, für die Putenhaltung gesetzliche Haltungsanforderungen vorzuschlagen.

Der amtierende AMK-Vorsitzende, der sächsische Landwirtschaftsminister Wolfram Günther, unterstrich, dass die Agrarminister nach den unglaublich konfliktträchtigen Sitzungen im Frühjahr zur Umsetzung der EU-Agrarreform bei ihrem digital durchgeführten Treffen in der laufenden Woche wieder zu „einer normalen Arbeits-AMK“ zurückgefunden hätten.

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