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Umsetzung des Agrarpaketes

Insektenschutzgesetz engt Pflanzenschutz weiter ein

Eine Hummel auf Klatschmohn im Roggenfeld
am Mittwoch, 05.08.2020 - 16:29 (Jetzt kommentieren)

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat ihren Entwurf für ein Insektenschutzgesetz vorgelegt. Geplant ist, den Pflanzenschutz entlang von Gewässern zurückzudrängen.

Bundesministerinnen Schulze und Klöckner

Der Referentenentwurf, der agrarheute vorliegt, sieht einen Mindestabstand für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entlang von Gewässern von zehn Metern vor. Ist die Fläche durch eine ganzjährig geschlossene Pflanzendecke begrünt, verringert sich der Abstand auf fünf Meter. Die Abstandsauflage soll nicht gelten für „kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung“.

Als Biotope besonders geschützt werden

  • artenreiches mesophiles Grünland,
  • Streuobstbestände,
  • Steinwälle und
  • Trockenmauern.

Biozide zur Bekämpfung von Arthropoden, also zum Beispiel Insekten und Spinnen, sowie Holzschutzmittel dürfen nicht mehr eingesetzt werden in

  • Naturschutzgebieten,
  • Nationalparken,
  • Nationalen Naturmonumenten,
  • Naturdenkmälern und
  • Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie
  • in gesetzlich geschützten Biotopen.

Klöckners Beitrag zum Glyphosatverbot steht noch aus

Mit dem Insektenschutzgesetz soll das von der Bundesregierung am 4. September 2019 beschlossene Aktionsprogramm Insektenschutz umgesetzt werden. Der Entwurf der Umweltministerin wird voraussichtlich im Oktober im Kabinett behandelt. Zuvor muss er noch die Ressortabstimmung durchlaufen.

Das Aktionsprogramm sieht auch vor, die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in Deutschland zum 31. Dezember 2023 zu verbieten. Einen Gesetzentwurf dazu hat die zuständige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner allerdings noch nicht vorgelegt. Eine Sprecherin Klöckners ließ am Mittwoch offen, ob zeitgleich mit Schulzes Entwurf auch Gesetze aus dem Agrarressort im Kabinett vorliegen werden.

Die Sprecherin sagte, man sei dazu in der Abstimmung, man wolle „das zu einem guten Schluss bringen“. Sie verwies auf die von Klöckner vorgelegten Vorschläge für eine "Minderungsstrategie" für Glyphosat. Aus dem Agrarministerium hieß es, für die gesetzliche Umsetzung brauche es klare Definitionen und Folgeabschätzungen aus dem Umweltministerium - diese seien jetzt da, der Entwurf liege aber
erst seit dem späten Freitagnachmittag vor.

Das im vergangenen Herbst vereinbarte Agrarpaket, zu dem auch das Aktionsprogramm Insektenschutz gehört, war ein wesentlicher Anlass für die anhaltenden Bauernproteste der vergangenen Monate. Im Rahmen des Agrarpaketes wurde die Zustimmung der SPD zum staatlichen Tierwohllabel mit dem Insektenschutzprogramm und einer Kürzung der Direktzahlungen „erkauft“.

Keine neuen Straßenlaternen in Naturschutzgebieten

Der von Schulze vorgelegte Gesetzentwurf enthält ein ganzes Paket von neuen Regeln, das das Insektensterben in Deutschland stoppen soll. In Naturschutzgebieten sollen in unbebauten Bereichen nur noch ausnahmsweise neue Straßenlaternen, Wegbeleuchtungen und leuchtende Werbetafeln aufgestellt werden dürfen. In ganz Deutschland sollen solche neuen Lichtquellen sowie die Außenbeleuchtung von Gebäuden künftig Tiere und Pflanzen möglichst wenig beeinträchtigen – Details dazu sollen über eine Verordnung geregelt werden. Diese will das Umweltministerium spätestens Ende 2022 vorlegen. 

Himmelsscheinwerfer oder auch Skybeamer, wie sie etwa von Discos genutzt werden, sind demnach vom 1. Februar bis 30. Mai und vom 15. Juli bis 15. Dezember von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang verboten. Das sind die Hauptzeiten für den Vogelzug. Die sehr hellen Scheinwerfer, die kilometerweit leuchten können, schadeten vor allem Vögeln, aber auch Insekten, heißt es im Gesetzentwurf.

Bauernverband würde mehr Agrarumweltmaßnahmen bevorzugen

Bernhard Krüsken

Dem Deutschen Bauernverband gehen die Pläne Schulzes an mehreren Stellen zu weit. „Artenreiches Grünland pauschal unter Schutz zu stellen, ist nur ein Anreiz, solche Biotope gar nicht erst entstehen zu lassen“, sagte Generalsekretär Bernhard Krüsken der dpa. „Sinnvoller wäre es, hier mit Agrarumweltmaßnahmen und positiven Anreizen zu arbeiten.“ Zudem sei kein ernsthafter Wille erkennbar, „auch etwas gegen die nicht-landwirtschaftlichen Ursachen des Insektenrückgangs zu tun, etwa Lichtverschmutzung oder das Zubetonieren von Flächen.“ Der Entwurf gehe in einigen Punkten über das Aktionsprogramm Insektenschutz hinaus, kritisierte Krüsken.

Mit Material von dpa

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