Kann Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) ihren umstrittenen Entwurf zum Insektenschutzgesetz doch noch durchsetzen? Im Dezember war ein Kabinettsbeschluss wegen der anhaltenden Streitigkeiten kurzfristig abgesetzt worden. Doch nächste Woche soll das Kabinett sowohl über den Gesetzentwurf als auch den Entwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung entscheiden. Die beiden Vorschläge sollen den Rechtsrahmen für den Insektenschutz und die Minderung des Glyphosateinsatzes setzen.
Doch was bisher zu den Inhalten bekannt ist, treibt sowohl Landwirten als auch einigen Landesministern und nicht zuletzt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Sorgenfalten auf die Stirn. Die Frage ist, wer sich am Ende durchsetzt. In dieser Woche soll es dem Vernehmen nach einen letzten Einigungsversuch im Bundeskanzleramt geben.
Was im Insektenschutzpaket drin steht
Wesentliche Punkte des Insektenschutzpakets sind:
- Biozide sollen in Naturschutzgebieten, Nationalparken, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie in gesetzlich geschützten Biotopen verboten werden.
- Außerdem soll in diesen Gebieten sowie in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) der Einsatz von Herbiziden sowie biodiversitätsschädigenden Insektiziden verboten werden.
- Kein Pflanzenschutz innerhalb von 10 Metern zur Böschungsoberkante von Gewässern. Der Abstand verringert sich auf 5 Meter, wenn der Randstreifen dauerhaft begrünt wird.
Diese Punkte sind noch nicht geklärt

Seit Mitte Januar verhandeln Klöckner und Schulze intensiv über einen Kompromiss. Dabei sitzt das Kanzleramt längst mit am Tisch. Vorsorglich hat Schulze für den Fall eines Scheiterns sogar schon mit dem Koalitionsausschuss gedroht. Die SPD-Politikerin pokert hoch bei diesem Thema.
Dennoch sind aus Sicht Klöckners einige Punkte weiterhin offen. So will die Agrarminsterin Ausnahmen vom generellen Anwendungsverbot für Herbizide und bestimmte Insektizide in FFH-Gebieten erreichen, zum Beispiel für den Obstanbau.
Die Einschränkungen für den Pflanzenschutz entlang von Gewässerrandstreifen durch den Bund sollen sich auf größere Gewässer beschränken. Für kleinere Gewässer sollen die Länder zuständig sein.
Was bedeutet "biodiversitätsschädigend"?
Offen ist auch noch die Frage, welche Insektizide als „biodiversitätsschädigend“ eingeordnet werden. Während Klöckner darunter bienengefährliche Insektizide versteht, will das Umweltressort die Definition weiter fassen.
Bedenklich ist, dass Klöckner sich in einem Rundschreiben an die Landwirtschaftsverbände Ende Januar schon ein Argument für weitere Zugeständnisse gegenüber dem Umweltministerium zurechtgelegt hat: In einer kommenden Koalitionsbildung werde es gewiss nicht einfacher, warnt die CDU-Ministerin mit Blick auf die Bundestagswahl.
Drei Länder äußern massive Bedenken gegen das Insektenschutpaket
Rückendeckung erhielt Klöckner jetzt von den unionsgeführten Agrarministerien in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen. Rechtzeitig zum Showdown im Kanzleramt in dieser Woche äußern Peter Hauk, Michaela Kaniber und Barbara Otte-Kinast in einem gemeinsamen Schreiben an Merkel, das agrarheute vorliegt, „massive Bedenken“ gegen das Insektenschutzpaket.
Nach ihrer Einschätzung würden die geplanten Verbote zu weitreichenden und unverhältnismäßigen Beschränkungen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung in Natura 2000-Gebieten führen. Nach aktuellem Stand sind zum Beispiel in Baden-Württemberg 17,5 % der Landesfläche, in Bayern 11,3 % und in Niedersachsen 16,2 % als Natura 2000-Gebiete geschützt. Dort würde der Pflanzenschutz künftig massiv eingeschränkt.
Insektenschutz auf Kosten der Lebensmittelversorgung?
Die Landesminister weisen darauf hin, dass die geplanten Regelungen auf Kosten der in Pandemie-Zeiten zwingend erforderlichen regionalen Versorgung mit Lebensmitteln und des klimafreundlichen Rohstoffs Holz gingen. Hinzu komme, dass die geplanten bundesweiten Regelungen teilweise mit bestehenden Vorschriften in den Ländern nicht vereinbar seien.
Otte-Kinast erklärte in diesem Zusammenhang, es dürfe nicht passieren, dass durch Berlin der „Niedersächsische Weg“ ausgehebelt werde. Kooperation statt Konfrontation sei jetzt gefragt.
Länder wollen kooperativen Ansatz stärken
Die Landesminister von Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen fordern Kanzlerin Merkel daher auf:
- keine gesetzlichen Verbote für den Einsatz von Bioziden, Herbiziden und Insektiziden in Natura 2000-Gebieten zu erlassen,
- den kooperativen Ansatz zur Reduktion von Pestiziden in der Land -und Forstwirtschaft gezielt zu unterstützen,
- auf Anreize für eine freiwillige Pestizidreduktion zu setzen und
- in den Natura 2000-Gebieten nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes unter Beachtung zusätzlicher Landesvorgaben vorzugehen.
LSV Deutschland warnt vor Enteignung durch die Hintertür
Die Organisation Landschaft Verbindung Deutschland (LSV Deutschland) warnt vor einer „Enteignung durch die Hintertür“ durch das Insektenschutzpaket. Wenn diese Vorschläge so beschlossen würden, würden die gesamte Landwirtschaft und Ernährungssicherheit in Frage gestellt, unterstreicht LSV Deutschland.
Nach Berechnungen der Initiative würden zusammen 1,3 Millionen Hektar von den Einschränkungen und daraus folgenden Wertminderungen betroffen. Das entspricht knapp 8 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche.
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