Nachdem der Bundesrat am 23. März 2021 den Regierungsentwurf über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes weitgehend unterstützt hat, kommt das Vorhaben nun in den Bundestag. Voraussichtlich wird der Entwurf am Donnerstag (15.04.) im vereinfachten Verfahren – also ohne Aussprache im Plenum – an den leitenden Umweltausschuss überwiesen.
Der Umweltausschuss plant für den 19. April 2021 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf. Wie der DBV in seiner Pressekonferenz am Montag (12.04.) mitteilte, soll der Bundestag in der ersten Maiwoche über das Gesetz abstimmen. Nach diesem Zeitplan stünde das Gesetz am 28. Mai 2021 im Bundesrat zur abschließenden Abstimmung auf der Tagesordnung.
Ab 12 Uhr: Demo gegen das Insektenschutzpaket geplant
LsV und Freie Bauern haben vor der ersten Lesung im Parlament zu einer Demonstration vor dem Bundestag am Mittwoch, dem 14. April 2021, ab 12 Uhr aufgerufen. Nach Angaben der Freien Bauern wurden 40 Bundestagsabgeordnete aus allen Fraktionen über die Kundgebung gegen die „Enteignung von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen durch die Naturschutzgesetznovelle“ informiert.
Neben den Freien Bauern wollen verschiedene LsV-Landesverbände und der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) an der Demo teilnehmen.
DBV: Länderregelungen für Insektenschutz sollen Vorrang haben

DBV-Präsident Joachim Rukwied betonte am Montag, dass Verbote ohne Gespräche mit den Bauern und ohne Ausgleichszahlungen den Betrieben die Zukunftschancen nehmen und den Strukturwandel beschleunigen. Der Fokus müsse auf mehr Kooperation liegen.
Funktionierende Länderinitiativen wie der Niedersächsische Weg müssten gesetzlich abgesichert werden und Vorrang haben, so Rukwied. Die Regelungen zum Insektenschutz sollten für die Bundesländer Abweichungsmöglichkeiten offen lassen. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken fügte hinzu, dass die bestehenden Vorrangregelungen für die Länder Grundlage für die Förderfähigkeit von Insektenschutzmaßnahmen sind. Die Initiativen zwischen Landwirten, Naturschützern und Verwaltungen sollten nicht durch eine Bundesregelung „plattgewalzt“ werden, warnte Krüsken. Beim geplanten Gesetz sei der bundeseinheitliche Ansatz das Grundproblem, bestätigte Rukwied.
Schließlich müsse das Gesetz nach Ansicht des DBV so gestaltet werden, dass Landwirtschaft auch in Naturschutzgebieten möglich ist. In FFH- und Vogelschutzgebieten solle anstatt Verbote der Vertragsnaturschutz an erster Stelle stehen.
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