Karl Marx hat einmal geschrieben, dass alle großen Dinge sich zweimal ereignen: Einmal als Tragödie und einmal als Farce. Das gilt auch für das Investitionsprogramm Landwirtschaft. Hier hat das Bundeslandwirtschaftsministerium aus dem Chaos der ersten Antragsrunde insofern gelernt, als es einige der gröbsten Fehler bereinigt hat.
Windhundverfahren führte zu überlasteten Servern
Am schlimmsten war für viele Antragssteller bei der ersten Runde aber, dass über die Vergabe der Agrarförderung im Windhundverfahren entschieden wurde. Je später der eigene Antrag gestellt wurde, desto weniger wahrscheinlich, dass man irgendetwas bekam. Die besten Chancen auf Förderung hatten noch diejenigen, die sich Stunden bevor das Antragsverfahren eröffnet wurde vor den Computer setzten und darauf warteten, dass es losging. Aber sogar sie hatten Probleme, als die Server der Rentenbank wegen Überlastung in die Knie gingen. Ist mein Antrag durch oder nicht? Lieber zur Sicherheit nochmal stellen! Kein Wunder, dass die Internet-Seite der Rentenbank unter dem Ansturm zusammenbrach. Ein Croupier beim Roulette hätte dann gesagt: "Rien ne va plus."
Warum gibt es keine Bedürftigkeitsprüfung?
Mit der neuen Auswahl von Anträgen nur noch im Losverfahren setzen die Verantwortlichen im Bundeslandwirtschaftsministerium nun ganz offiziell auf Fortuna - und schießen damit einen riesigen Bock. Sind die Gelder des Investitionsförderprogramms nicht gedacht, um bei den Anpassungen an die Herausforderungen der Düngeverordnung zu helfen? Da wäre es doch von vornherein sinnvoller gewesen zu prüfen, wer hier den größten Bedarf hat. Warum wird nicht vor allem den Landwirtinnen und Landwirten geholfen, die im roten (oder gelben) Gebiet sind, wo das Grundwasser stärker belastet ist?
Außerdem: Warum wurde die Förderung nicht als Zuschuss gewährt? Warum müssen eigenkapitalstarke Betriebe genötigt werden einen Kredit aufzunehmen, um von der Förderung profitieren zu können? Es ist ja schön, wenn die Banken indirekt auch noch etwas von der staatlichen Förderung haben. Aber mit der Düngeverordnung haben sie nun wirklich gar nichts zu tun.
Großer Aufwand für Landwirte bleibt trotz Losverfahren
Wenn künftig allein das Los über diese Förderung entscheidet, warum braucht es dann überhaupt das ganze komplizierte Verfahren? Die Bauern, die in neue Technik investieren wollen, müssen über viele Hürden springen: Maschine aussuchen, Angebote einholen, Investition einplanen, Kreditverhandlungen mit der Hausbank führen und schließlich Antrag bei der Rentenbank stellen. Gut, es müssen nicht alle Dokumente bei Antragsstellung vorhanden sein. Aber die Arbeit damit haben die Landwirte in jedem Fall.
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