Bislang nutzen einige Investoren dieses Schlupfloch: Statt einer Immobilie oder eine Fläche kaufen sie Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist. Damit hebeln diese Investoren nicht nur das Steuerrecht aus, sondern auch das Vorkaufsrecht von Landwirten nach dem Grundstücksverkehrsrecht.
Die Bundesregierung hat darum heute auf Vorschlag von Finanzminister Olaf Scholz einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Beteiligungsgrenze von 95 auf 90 Prozent senkt. Außerdem wird die geltende Haltefrist der Anteile von fünf auf zehn Jahre erhöht. Die Regelungen sollen künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten, statt wie bisher nur für grundbesitzende Personengesellschaften.
Nur der Steuervorteil wird abgebaut
Mit dem Entwurf würde zumindest der Steuervorteil geschliffen. Das Grundstückverkehrsrecht bliebe aber unangetastet. Die Änderung im Steuerrecht soll ab 2020 greifen.
Der Bundesrat wird am 20. September eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgeben. Anschließend beginnen die Beratungen im Bundestag. Ursprünglich hatte die Gesetzesänderung im Paket mit weiteren steuerlichen Änderungen, unter anderem zur Förderung der E-Mobilität, behandelt werden sollen. Das Kabinett trennte die Vorlagen jedoch.
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