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Kabinett beschließt Regeln gegen unfaire Handelspraktiken

Bundeslandwirtschaftsministerin zur Sitzung im Bundeskabinett zum Agrarmarktstrutkturgesetz
am Mittwoch, 18.11.2020 - 12:15 (Jetzt kommentieren)

Das Kabinett hat heute (18.11.) den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken beschlossen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wird ab 14 Uhr in einer Pressekonferenz die Inhalte des Gesetzes erläutern.

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes" gebilligt. Mit diesem Gesetz wird die EU-Richtlinie gegen unfaire Praktiken des Lebensmitteleinzelhandels (UTP-Richtlinie) in Deutschland umgesetzt. Julia Klöckner wird ab 14 Uhr in einer Pressekonferenz über die Inhalte sprechen.

Der Entwurf enthält mehrere Punkte, die unlautere Handelspraktiken in Deutschland verbieten. Dazu gehören:

  1. verspätete Kaufpreiszahlungen
  2. kurzfristige Auftragsstornierungen
  3. einseitige Vertragsänderungen

Live ab 14 Uhr: Klöckner stellt Inhalte des Agrarmarktstrukturgesetzes vor

Ab 14 Uhr wird Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bei einer Pressekonferenz die Inhalte des Agrarmarktstrukturgesetzes vorstellen. Das Ministerium wird die Pressekonferenz auf seinem Twitter-Kanal streamen. Wir übertragen an dieser Stelle für Sie und fassen das Wichtigste zusammen.

Bauerverband begrüßt den Kabinettsbeschluss

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßte den Kabinettsbeschluss. „Der Gesetzentwurf des BMEL stärkt die Position der Landwirte in der Lieferkette. Unlautere Handelspraktiken müssen endlich ein Ende haben“, sagte Rukwied.

Der DBV anerkannte, dass der Kabinettsbeschluss über eine reine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinausgehe. Generell verboten werden soll auf diesem Weg beispielsweise das Zurückschicken von nicht verkauften und nicht mehr verwendbaren Erzeugnissen ohne Bezahlung und ohne Übernahme der Beseitigungskosten oder die Abwälzung von Lagerkosten des Käufers auf den Lieferanten.

Dennoch bleibt die Regelung aus Sicht des DBV unvollständig, weil sie den Schutzbereich auf Lieferanten mit einer maximalen Umsatzgröße von 350 Mio. Euro begrenzt. Der Schutz vor unlauteren Handelspraktiken müssse unabhängig von der Größe der jeweiligen Akteure für alle gelten.

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