Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt zum Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) gebilligt. Der Entwurf teilt die Verantwortung für solche Verbote zwischen Bund und Ländern auf.
Über einen Kompromiss hatte sein Ministerium mit den Ländern über Monate verhandelt. Kritiker befürchten einen "Flickenteppich" von Ausnahmen, weil aus ihrer Sicht die Hürden für ein deutschlandweites Verbot zu hoch sind.
Bisher kein GVO-Anbau in Deutschland
Bisher werden in Deutschland keine gentechnisch veränderten Pflanzen zu kommerziellen Zwecken angebaut, weder für Tierfutter noch als Nahrungsmittel für Menschen. Der Handel damit ist allerdings nicht verboten, die Produkte müssen lediglich ausreichend gekennzeichnet sein. Auch für die Forschung gelten Ausnahmen.
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