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Niedersachsen

Kabinett stimmt für Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände

Ministerium Niedersachsen/Landvolk/Anke Fritz
am Donnerstag, 03.03.2016 - 10:45 (Jetzt kommentieren)

In bereits sieben Bundesländern gibt es bereits ein Mitwirkungs- und Klagerecht für Tierschutzorganisationen. Jetzt will Niedersachsen anerkannten Tierschutzorganisationen erstmals ein Klagerecht bei Fragen des Tierschutzes einräumen.

Die rot-grüne Landesregierung Niedersachsens räumt den Tierschutzorganisationen stärkere Rechte ein: Das Kabinett hat am Mittwoch der Einbringung eines Gesetzes über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen in den Landtag zugestimmt.

Mit der Gesetzesinitiative soll anerkannten Tierschutzorganisationen erstmals ein Klagerecht bei Fragen des Tierschutzes eingeräumt werden. Das berichtet das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. "Wir geben den Tieren endlich eine Stimme, denn sie können wegen möglicher Missstände ja nicht selber klagen“, sagte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen).

Achtes Bundesland mit einem Mitwirkungs- und Klagerecht

Niedersachsen ist nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg das achte Bundesland mit einem Mitwirkungs- und Klagerecht für Tierschutzorganisationen. So können künftig anerkannte Tierschutzorganisationen in Grundsatzangelegenheiten Klage erheben und gerichtliche Überprüfungen veranlassen. Dazu könne auch die Prüfung gehören, ob etwa Vorgaben für Kastenstände von Muttersauen oder der den Puten und Hühnern eingeräumte Platz dem Tierschutzrecht entsprechen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht nun an den Landtag.

Landvolk befürchtet Rechtsunsicherheit

Das Landvolk Niedersachsen lehnt ein Verbandsklagerecht Tierschutz strikt ab. Nach Einschätzung des Landvolkes schwächt dieses Instrument die Kompetenz und den Sachverstand der zuständigen Behörden und negiert zudem die Verantwortung des einzelnen Tierhalters. "Wir befürchten für unsere Tierhalter ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Das Verbandsklagerecht wird die Genehmigungspraxis für Neubauten und die Modernisierung alter Ställe verzögern, mit zusätzlichen Auflagen deutlich erschweren und innovative neue Lösungen, beispielsweise auch für noch mehr Tierwohl, ausbremsen", befürchtet Landvolkpräsident Werner Hilse.

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