Das Kabinett der Landesregierung hat in seiner Sitzung am Dienstag (11.1.) eine Bundesratsinitiative beschlossen mit dem Ziel, die Übergangsfrist für das Heraufsetzen des Mindesttransportalters von Kälbern von einem auf drei Jahre zu verlängern.
Grundlage ist eine im Juni 2021 beschlossene Änderung der nationalen Tierschutztransportverordnung. Sie legt fest, dass das Mindesttransportalter von Kälbern mit einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung von 14 Tagen auf 28 Tage heraufgesetzt wird. Die geänderte nationale Tierschutztransportverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Umsetzung für Betriebe in einem Jahr nicht möglich
Eine Umsetzung der geänderten rechtlichen Vorgaben beim Kälbertransport sei für viele Betriebe nicht in der genannten Übergangsfrist möglich, schreibt die niedersächsische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung. Das sei insbesondere der Fall, wenn genehmigungsbedürftige Bauvorhaben erforderlich seien.
Die Tierhalter könnten bei einer einjährigen Übergangsfrist fast ausschließlich auf genehmigungsfreie Lösungen zurückgreifen.
Mit einer längeren Übergangszeit wären dagegen auch genehmigungsbedürftige Lösungen umsetzbar. Zudem bestünde so die Möglichkeit, Förderprogramme zur Unterstützung der Transformation einzurichten.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.