Der ursprüngliche Normenkontrollantrag des Berliner Senats von Januar 2019 bezieht sich auf die „Intensivtierhaltung von Schweinen in Deutschland“. Damit richtete das Land Berlin seine Verfassungsklage sowohl gegen die Ferkel-, als auch gegen die Sauen-, Mastschweine- und Eberhaltung.
Gestern (21.09.) hat Behrendt über die Erweiterung der Verfassungsklage informiert und sowohl den ursprünglichen als auch den neuen Antrag veröffentlicht. In der Klageerweiterung geht es nur noch um die Kastenstandhaltung.
Verschlechterung des Tierwohls in langer Übergangszeit
In der Erweiterung der Verfassungsklage wird beschrieben, dass sich der Tierschutzstandard nach Inkrafttreten der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am 9. Februar 2021 sogar „noch erheblich weiter abgesenkt“ hätten.
So sei die bisherige Regelung für Sauen im Deckzentrum, nach der eine ungehinderte gestreckte Seitenlage uneingeschränkt ermöglicht werden musste, ersatzlos gestrichen worden. Voraussetzung sei jetzt nur noch, dass es keine baulichen Hindernisse geben dürfe – eine Regelung, dass sich die Tiere nicht untereinander in ihrer Bewegungsfreiheit behindern, fehle dagegen.
Die Verschlechterung des Tierwohls begründet die Klage außerdem damit, dass die nachhaltige Erregung der Sauen im Deckzentrum und im Abferkelbereich in der Übergangsphase nicht mehr vermieden werden müsse. Zuvor habe hier § 30 Abs. 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gegriffen. Nach dieser alten Regelung durften Jungsauen und Sauen nur im Kastenstand gehalten werden, wenn keine nachhaltige Erregung offensichtlich erkennbar war. Eine Übernahme dieses Paragraphen in die neue Verordnung sei „sehenden Auges nicht geschehen“.
In diesem Zusammenhang hebt der Antrag die Übergangszeiten von acht Jahren für die Kastenstandhaltung im Deckzentrum und fünfzehn Jahren im Abferkelbereich hervor.
Behrendt: Nach dem Legehennen-Urteil ist Schweinehaltung an der Reihe

Berlins Verbraucherschutzsenator zeigt sich davon überzeugt, dass der Normenkontrollantrag Erfolg haben wird. „Es ist unethisch und inakzeptabel, wie wir heutzutage Schweine halten“, so Behrendt. Er erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht die Haltungsbedingungen kippen wird. Durch das Legehennen-Urteil sei bereits die Hühnerhaltung revolutioniert worden, „jetzt ist die Schweinehaltung an der Reihe“, kündigt der Grünen-Politiker an.
Behrendt rechnet damit, dass das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe im nächsten Jahr über die Berliner Klage entscheidet. Dass der Senat die Praxis in der Schweinehaltung für verfassungswidrig hält, hat er vor kommendem Sonntag, an dem die Berliner nicht nur über den Bundestag, sondern auch über ihr Abgeordnetenhaus abstimmen, nun noch einmal unterstrichen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.