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Baden-Württemberg

Kein Verbandsklagerecht für Peta: Gericht bestätigt Antrags-Ablehnung

Gerichtsurteil Peta
am Montag, 03.04.2017 - 13:45 (Jetzt kommentieren)

Peta bekommt in Baden-Württemberg kein Verbandsklagerecht. Das Verwaltungsgericht hat eine Klage der Tierrechtsorganisation abgewiesen. Das sind die Gründe.

Wie das baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Donnerstag mitteilte, wurde die Klage der Tierrechtsorganisation Peta gegen die Ablehnung des Antrags auf Verbandsklagerecht vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen. Peta hatte gegen den Beschluss des Ministeriums vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Das Gericht hat eindeutig klargestellt, dass Peta die Anerkennungsvoraussetzungen des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes nicht erfüllt.

Peta hat zu wenig Mitglieder mit vollem Stimmrecht

Im Dezember 2016  hatte das Agrarministerium Baden-Württembergs den Antrag der Tierrechtsorganisation Peta auf Verbandsklagerecht abgelehnt. Das Ministerium begründete die Ablehnung damit, dass der Verband für eine Anerkennung die gesetzlich festgelegten Kriterien der Durchführungsverordnung nicht erfüllt, welche sicherstellenstellen, dass nur landesweit tätige und demokratisch strukturierte Organisationen bei der jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht erhalte. Im Dezember 2016 erhielten drei Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg ein Verbandsklagerecht.

Peta hat in Baden-Württemberg nur drei ordentliche Mitglieder mit vollem Stimmrecht. Bundesweit sind es neun ordentliche Mitglieder, davon zwei Vorstandsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland, so das Ministerium.

Verdacht auf strafbare Begleithandlungen

Zudem bestünden Zweifel an einer sachgerechten Aufgabenerfüllung des Klägers, so die Begründung des Ministeriums, „nachdem im Zusammenhang mit Tierschutzaktionen von PETA-Mitarbeitern der Verdacht strafbarer Begleithandlungen bestünde, von denen sich in zumindest einem Fall die Vereinsleitung nicht klar und eindeutig distanziert habe.“

Peta klagte gegen die Antrags-Ablehnung

Peta klagte gegen diesen Beschluss mit der Begründung, dass das Ministerium, seinen Antrag nicht unvoreingenommen geprüft hätte, sondern nach Wegen gesucht hätte, eine Ablehnung rechtfertigen zu können. Zwar verbreite der Kläger heimlich von Tierschutzaktivisten erstelltes Bild- und Videomaterial, um die Öffentlichkeit und die Politik über tierschutzrelevante Sachverhalte zu informieren und die zuständigen Behörden durch Zulieferung handfesten Beweismaterials zum Tätigwerden zu veranlassen. Der Kläger verhalte sich dabei aber stets rechtstreu, so die Erklärung.

Mit Material von mlr.badenwürttemberg.de/VG Stuttgart

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