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Düngerecht

Kein zweites Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

am Montag, 29.02.2016 - 13:15 (Jetzt kommentieren)

Die Europäische Kommission verlängert in der Auseinandersetzung mit der Bundesregierung um eine Verschärfung des Düngerechts die Schonfrist. Im Herbst 2013 hatte die Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingeleitet.

Entgegen der in Berlin geäußerten Befürchtungen hat die Behörde bislang kein zweites Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen drohender Nichteinhaltung der Wasserrahmenrichtlinie eingeleitet. Das bestätigte ein Kommissionssprecher am vergangenen Donnerstag gegenüber AGRA-EUROPE (AgE). Gleichzeitig verwies der Sprecher auf die derzeit laufende Notifizierung des vorgelegten Regierungsentwurfs für eine Novelle der Düngeverordnung. Nach deren Abschluss werde die Kommission über weitere Schritte entscheiden.

Seit 2013 Vertragsverletzungsverfahren wegen EU-Nitratrichtlinie

Die Behörde hatte bereits im Herbst 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingeleitet. Im vergangenen Sommer hatte die Kommission der Bundesregierung in einer Pilotanfrage vorgeworfen, Deutschland tue zu wenig gegen Verschmutzungen des Grundwassers und von Oberflächengewässern aus landwirtschaftlichen Quellen.

In Brüssel sieht man nicht nur die Ziele der EU-Nitratrichtlinie, sondern auch die der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet. Zudem droht bei der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) ein Konflikt mit der Brüsseler Administration.

Beratungen zum Düngegesetz gehen weiter

Unterdessen haben in Berlin die parlamentarischen Beratungen der Neufassung des Düngegesetzes begonnen, die wiederum die rechtliche Voraussetzung für die Novelle der Düngeverordnung schaffen soll.

Für Diskussionen sorgt weiter die gemeinsame Kritik der Wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik und für Düngungsfragen sowie des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) am Entwurf der Düngeverordnung.

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