Er reagierte damit auf eine Parlamentarische Anfrage der italienischen Europaabgeordneten Mara Bizzotto von der Lega. Laut Vella hat eine Überprüfung der FFH-Richtlinie ergeben, dass innerhalb des geltenden Rechtsrahmens Wölfe unter bestimmten Bedingungen entnommen werden dürfen.
Die Kommission habe sich entschlossen, ihre Bemühungen auf eine weitere Verbesserung der Umsetzung der Richtlinie zu konzentrieren. Zu diesem Zweck sei ein Aktionsplan für Natur, Mensch und Wirtschaft angenommen worden, der Maßnahmen zur Bewältigung von Konflikten im Zusammenhang mit der Erhaltung der Wolfspopulationen enthalte.
Die Mitgliedstaaten und Regionen fordert der Malteser nachdrücklich auf, die im Rahmen der EU-Instrumente verfügbaren Mittel auszuschöpfen, um operative Lösungen für den Umgang mit Problemwölfen zu finden.
Abgeordnete fordern flexibleres Wolfsmanagement
Vella versicherte, dass sich seine Behörde durchaus bewusst sei, welche Herausforderungen die Wiedereinführung von Wölfen mit sich bringe. Brüssel wolle die Mitgliedstaaten deshalb bei der Ermittlung und Umsetzung praktikabler Lösungen unterstützen.
Die Abgeordnete Bizzotto hatte in ihrer Anfrage unter anderem auf die wachsende Präsenz von Wölfen in den Berg- und Vorgebirgsregionen der italienischen Regionen Venetien und Trentino-Südtirol hingewiesen, und Lösungen für die dortigen Tierhalter eingefordert.
Erst Ende August hatten sich die Abgeordneten des EU-Landwirtschaftsausschusses mehrheitlich für ein flexibleres Wolfsmanagement und eine entsprechende Überarbeitung der FFH-Richtlinie ausgesprochen.
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