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Korrektur

Keine Mehrheit im Bundesrat für Gesetzentwurf zur Intensivtierhaltung

am Dienstag, 18.10.2016 - 10:30 (Jetzt kommentieren)

Korrektur: Im Bundesrat hat Umweltministerin Barbara Hendricks am Freitag keine Mehrheit für ihre Gesetzesinitiative zu "Intensivtierhaltungsanlagen" bekommen.

Bundesrat begrüßt Verschärfungen

Wie die Agentur AgraEurope mitteilt, ist in der Berichterstattung über die Bundesratssitzung vom vergangenen Freitag ein Fehler unterlaufen. So hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) im Bundesrat am vergangenen Freitag keine Mehrheit für ihren Gesetzentwurf zu sogenannten "Intensivtierhaltungsanlagen" erhalten.

Eine entsprechende Entschließung im Plenum der Länderkammer hat jedoch - entgegen des Votums seines Umweltausschusses, den Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums zu unterstützen - keine Mehrheit.

Entschließungsantrag der Grünen fordert noch strengere Auflagen

In dem von den grünen Umweltministern eingebrachten Entschließungsantrag im Rahmen der Stellungnahme zur Änderung der Verordnungen über genehmigungsbedürftige Anlagen sowie über Emissionserklärungen sollte der Bundesrat "die jüngsten Regelungsüberlegungen des Bundes zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltungsanlagen" unterstützen und sogar noch strengere Anforderungen verlangen.

In diesem Sinne hatte sich am letzten Freitag sowohl NRW-Agrarminister Johannes Remmel als auch die Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund geäußert.

Hendricks Gesetzesinitative zum Stallbaurecht

Das Bundesumweltministerium verfolgte mit seinem Gesetzentwurf unter anderem das Ziel, größere Tierhaltungsanlagen oberhalb der Schwellenwerte für die Durchführung einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) nach dem UVP-Gesetz generell von der planungsrechtlichen Privilegierung im Außenbereich herauszunehmen.

Betreffen wären sämtliche Anlagen gewesen, unabhängig davon, ob sie bauplanungsrechtlich als landwirtschaftlich oder gewerblich eingestuft sind. Diese Ställe sollten dann nur noch auf der Grundlage eines Bebauungsplans der Gemeinde errichtet werden dürfen.

Mehr zur geforderten Novelle des Stallbaurechts.

Quelle: Material von Agra Europe

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