Es waren einmal ein Bundeslandwirtschafts- und -umweltministerium, die keine rechtssichere, bundesweit einheitliche Düngeverordnung umsetzen konnten oder wollten. Die Spitzen beider Häuser wollten sich aber als Macherinnen profilieren – jeweils auf dem Rücken der Bäuerinnen und Bauern in Deutschland. Beide verloren gemeinsam einen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof und mussten daher nachbessern. Die Bauern waren zornig und protestierten, sie fuhren mit Traktoren bis nach Berlin. Doch aus den Ministerien hieß es nicht: „Tut uns leid, wir konnten es nicht besser regeln.“ Sinngemäß hieß es: „Ihr seid ja selbst schuld, warum habt ihr Bauern Euch immer gegen schärfere Düngeregeln gewehrt.“
Warum hat der Bund bei der Düngeverordnung die Länder eingebunden?
Um die schlechte Nachricht einer Nachschärfung der Düngeverordnung auf mehrere Schultern zu verteilen, nahmen Julia Klöckner (CDU) und Svenja Schulze (SPD) die Länder verstärkt mit in die Pflicht, die Umsetzung der neuen Düngeverordnung auszugestalten. Die Bauern sahen sich mit neuen, unfachlichen und wissenschaftlich nicht abgedeckten Verschärfungen ungerechtfertigt überzogen. Sie klagten vor den Landesgerichten, denn sie wollten eine faire und transparente Umsetzung der neuen roten (nitratbelasteten) und gelben (phosphatbelasteten) Gebiete. Im ersten abgeschlossenen Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern bekamen die Bauern Recht. Die Richter kippten die Landesdüngeverordnung und urteilten, dass das Vorgehen zur Ausweisung der belasteten Gebiete fehlerhaft und das verwaltungsmäßige Vorgehen zur Gebietsausweisung unzureichend sei.
Warum schimpft Till Backhaus bei der Düngeverordnung auf die Bauern?
Doch der dienstälteste Landesagrar- und -umweltminister in Deutschland, Till Backhaus (SPD) blendet die eigene Verantwortung aus. Aus dem Landesministerium hieß es nicht: „Tut uns leid, wir konnten es nicht besser regeln.“ Sinngemäß hieß es vielmehr: „Ihr sei ja selbst schuld, warum klagt ihr Bauern auch und weist auf handwerkliche Fehler hin. Jetzt wird es für Euch noch viel schlimmer.“ Angemessen wären nun Demut, Verständnis für die Landwirtschaft und ein Gesprächsangebot. Spätestens jetzt muss die Verwaltung ins Arbeiten kommen und eine Lösung finden, die Wasserschutz und die landwirtschaftliche Nutzung in Einklang bringt.
Welche Rolle spielt bei der Düngeverordnung die EU-Kommission?
Die Aussagen von Bund und Ländern sind ähnlich: „Macht Euer Zeug doch allein, wenn ihr es so nicht wollt, wie wir sagen.“ Es ist ein durchsichtiger Versuch, eigenes Versagen zu vertuschen. Die Drohkulisse ist immer die gleiche: Wenn diese eine Verschärfung nicht akzeptiert wird, dann kommt Brüssel und macht alles schlimmer. EU-Bashing, statt selber gleich gute Arbeit zu machen. Wofür haben wir denn ein föderales System, wenn Bund und Länder keine rechtssicheren Regeln aufstellen können?
Warum ist Bauern-Bashing eine Bankrotterklärung?
Wenn bei der Umsetzung der Landesdüngeverordnung Mist gebaut wurde, muss das korrigiert werden. Zu sagen, dass man dann halt die Regeln des Bundes umsetzen muss, ist eine politische Bankrotterklärung von Backhaus. Zum Vergleich: Es käme kein Bundesland auf die Idee, dass der Bund die Bildungspolitik machen solle, bloß weil man Chaos in der Umsetzung von Lockdowns im Schulwesen angerichtet hat. Das fachliche und politische Versagen bei der Umsetzung der Düngeverordnung entbindet Backhaus nicht von der Pflicht, den Schlamassel wieder in Ordnung zu bringen.
Wo wurden handwerkliche Fehler bei der Düngeverordnung gemacht?
Dass handwerklicher Mist im großen Stil gebaut worden ist, liegt bei der jüngsten Verschärfung der Düngeverordnung auf der Hand: Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten wird wahrscheinlich geöffnet und die Landesdüngeverordnungen in mehreren Bundesländern angepasst werden müssen – inklusive Ausweisung der roten (und gelben) Gebiete. Bund und Länder werden sich auf ein einheitliches Verfahren zur Abgrenzung der nitrat- und phosphatbelasteten Grundwasserkörper einigen müssen. Außerdem werden die Länder viele neue Messstellen einrichten und bestehende wieder in einen funktionsfähigen Zustand versetzen müssen. Die vorliegenden Gutachten weisen stark darauf hin.
Welche Aufgaben bei der Düngeverordnung muss der Bund noch machen?
Warum gab es Fehler bei der Umsetzung der Düngeverordnung?
Die Länderminister sollten vorsichtig sein, die Schuld an erneuten Verschärfungen im Düngerecht den Bauern in die Schuhe zu schieben. Die jüngsten Neuregelungen bei der Düngeverordnung sind innerhalb kürzester Zeit als politische Kompromisse entstanden. Eile und politisches Taktieren sind die größten Fehlerquellen. Die Länderminister – unabhängig von der politischen Farbe – haben sich gemeinsam mit dem Bund auf das Eiltempo eingelassen und fachlich fragwürdige Kompromisse ausgehandelt und beschlossen. Wie blank deshalb die Nerven beim Thema liegen, konnte man unlängst bei der Abschluss-Pressekonferenz zu einer Agrarministerkonferenz sehen, wo Bund und Länder in Streit gerieten.
Wie sollte es bei der Düngeverordnung längerfristig weitergehen?
Nachdenken sollten Bund und Länder stattdessen darüber, nun die EU-Kommission in die Pflicht zu nehmen. Es braucht eine klare, europaweit geltende Definition von roten (und gelben) Gebieten, einheitliche Vorgaben zum Messstellennetz und zur Messstellendichte sowie eine definierte Messmethode für das Unionsgebiet. Es braucht Lösungen, die wirklich Klarheit, Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit bringen. Zeit, die EU beim Thema Nitratbelastung auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, wäre es auch: Die EU-Nitratrichtlinie besteht seit 1991 in unveränderter Form. Die Gemeinsame Agrarpolitik hat in der gleichen Zeit sechs größere Reformen durchlaufen.
Warum braucht es eine europäische Lösung?
Ohne eine europaweite Lösung mit einer novellierten EU-Nitratrichtlinie wird es immer wieder zu Verschärfungen für die Bäuerinnen und Bauern kommen – nicht nur in Deutschland. Denn eines lehrt die Vergangenheit: Wenn irgendjemand weitere Verschärfungen im Düngerecht lostreten will, muss man bei der Kommission nur lange genug vorstellig werden. Irgendwann wird dann schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Erfahrung zeigt: Zu gut hat die Drohkulisse Vertragsverletzungsverfahren bei der Düngeverordnung „funktioniert“. Und zu gut „funktioniert“ diese anderswo – siehe Umsatzsteuerpauschalierung.
Was sollte bei der Düngeverordnung als nächstes passieren?
Es braucht dringend ein Treffen von Bund und Ländern, bei dem auch Fehler eingestanden werden. Dann muss eine gemeinsame Roadmap erarbeitet werden, wie die Düngeverordnung rechtssicher und im Sinne von Umwelt und Landwirtschaft sinnvoll umgesetzt werden kann. Lieber einmal vernünftig miteinander reden als ständig gegeneinander. Gut wäre es, das Heft des politischen Handelns selbst in die Hand zu nehmen. Schlecht wäre es zu warten, bis Klagen die Schwachstellen bei den Landesdüngeverordnungen auseinandergenommen haben und man mit Scherben in den Händen vor der EU-Kommission steht.
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