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CO2-Einsparungen

Klima-Maßnahmen der EU verteuern Düngemittel langfristig

Das Fit for 55-Paket der EU mit seinem CO2-Grenzausgleich für Düngemittel wird ein Absinken der Düngerpreise auf ein Vorkrisenniveau wohl verhindern.
am Mittwoch, 19.04.2023 - 16:37 (4 Kommentare)

Das EU-Parlament stimmte gestern (18.04.) dem Vorhaben zu, den CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf eine Reihe von energieintensiven Gütern auszuweiten. Landwirte dürften vor allem vom CO2-Grenzausgleich für Düngemittel betroffen sein.

Neben Düngemitteln werden Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität und Wasserstoff in das Ausgleichssystem einbezogen. Schrittweise soll es zwischen 2026 und 2034 eingeführt werden. Eine Überprüfung des CO2-Grenzausgleichs soll bis Ende 2027 stattfinden. Bis dahin kann die EU außerdem anstoßen, noch weitere Produkte in den Grenzausgleich aufzunehmen.

Die Abstimmung des EU-Parlaments bedeutet einen weiteren Schritt in Richtung Preiserhöhungen für Düngemittel. Bereits Ende 2022 wurde angesichts der enorm gestiegenen Düngerpreise vor einer weiteren Verteuerung gewarnt. Düngemittel aus Nicht-EU-Staaten, die unter höherem CO2-Verbrauch produziert werden, werden nämlich nur noch importiert, wenn die Produzenten für sie eine Abgabe zahlen. Damit will die EU Drittstaaten beim Klimaschutz einbeziehen und eine Abwanderung der Produktion ins Ausland verhindern.

Die Erweiterung der CBAM-Verordnung (Carbon Border Adjustment Mechanism) braucht abschließend noch die Zustimmung des Ministerrats. Sie ist Bestandteil des EU-Klimapakets Fit for 55, durch das die EU die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent senken will.

EU-Regeln für entwaldungsfreie Lieferketten treten schneller in Kraft

Eine weitere EU-Verordnung, über die das EU-Parlament heute (19.04.) abstimmte, schreibt Rinder,- Kakao-, Kaffee-, Palmöl-, Soja-, Holz- und Kautschukprodukten entwaldungsfreie Lieferketten für den Import in die EU vor. Dazu können beispielsweise auch Leder, Schokolade und Möbel gehören. Der Verkauf dieser Produkte in der EU ist künftig nur noch möglich, wenn durch eine Sorgfaltserklärung garantiert wird, dass sie nicht zulasten von Wäldern hergestellt wurden. Als Stichtag soll der 31. Dezember 2020 gelten.

Auch hier muss noch der Ministerrat zustimmen. Nach Inkrafttreten der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten gibt es eine Übergangsfrist von 18 Monaten. In dieser Zeit soll ein Kontrollsystem aufgebaut werden. Die EU-Kommission muss bewerten, mit welchem Risiko die Exportländer zu belasten sind. Bei Ländern mit niedrigem Risiko sollen 1 Prozent der Markteilnehmer überprüft werden. Bei normalem Risiko beträgt die Kontrollquote 3 Prozent, bei hohem Risiko 9 Prozent. Die Strafen sollen „verhältnismäßig“ und zugleich „abschreckend“ sein.

Deutschland importierte 2022 nach Angaben der vorläufigen Außenhandelsstatistik etwa 3,4 Mio. Tonnen Sojabohnen, vor allem aus den USA und aus Brasilien. In einem gemeinsamen Positionspapier fordert die Agrar- und Handelsbranche die EU dazu auf, zügig für eine rechtssichere und praktikable Durchführung zu sorgen. Es wird daran gezweifelt, dass die Übergangsfrist von 18 Monaten ausreichend ist.

Mit Material von AgE

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