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Gemeinsame Erklärung

Klimaschutzplan 2050: Grundsätze der Verbände

am Montag, 19.09.2016 - 13:15 (Jetzt kommentieren)

Vier Verbände haben eine gemeinsame Erklärung zum Entwurf des Klimaschutzplans 2050 herausgegeben. Diese zehn Punkte sollten berücksichtig werden.

BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie), DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag),  ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks)  und DBV (Deutscher Bauernverband) haben heute eine Erklärung zum Entwurf des Klimaschutzplans 2050 verschickt. Ihrer Meinung nach sollte sich der Klimaschutzplan nach Auffassung der Verbände an folgenden Grundsätzen orientieren:

Erklärung der Verbande_zum_Klimaschutzplan 2050

 

  1. Anstatt nationale Ziele zu verschärfen und isoliert zu handeln, sollte Deutschland gerade in der Klimapolitik auf europäische und international abgestimmte Maßnahmen hinwirken.
  2. Geboten ist eine Konzentration auf tatsächlich dem Klimaschutz dienende Maßnahmen, die möglichst effizient sein müssen. Die Folgekosten für Bürger, Kommunen und Wirtschaft sollten sorgfältig überprüft und transparent gemacht werden.
  3. Um die Kosten für Bürger, Kommunen und Wirtschaft so gering wie möglich zu halten und den Wirtschaftsstandort Deutschland sowie die Arbeitsplätze nicht zu gefährden, sollten Klimaschutzmaßnahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden.
  4. Die Klimaschutzziele und -maßnahmen müssen alle drei Säulen der Nachhaltigkeit – die ökologische, die ökonomische und die soziale – ausgewogen berücksichtigen. Zielkonflikte gilt es auszutarieren.
  5. Klimaschutz ist eine globale Herausforderung. Nationale Klimaschutzpolitik darf nicht zur Verlagerung von Produktion an weniger (klima-)effiziente Standorte führen.
  6. Forschung, Innovation, Markteinführung von Technologien und Dienstleistungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sowie deren Export erzeugen global gesehen die stärkste Hebelwirkung deutscher Klimapolitik.
  7. Eine mehr oder weniger weitgehende Treibhausgasneutralität setzt eine tragfähige Strategie der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie insbesondere für stoffliche Nutzungsketten voraus. Zudem muss die im Rahmen des internationalen Klimaschutzabkommens verankerte Sonderrolle der Ernährungssicherung Anerkennung finden.
  8. Bereits existierende Zeitpläne, Strategien und politische Ziele etwa im Bereich der Energie-, Effizienz- und Klimapolitik müssen Anerkennung finden, um Inkonsistenzen in den politischen Strategien und damit eine unnötige Verunsicherung der Unternehmen zu vermeiden.
  9. Der Klimaschutzplan muss technologieoffen, innovationsfördernd und praxistauglich ausgestaltet sein, um Unternehmen Chancen zu eröffnen.
  10. Die verfassungsmäßigen Eigentumsrechte von Grundeigentümern und Unternehmen müssen beachtet und gewahrt bleiben.

Quelle: BDI ,DIHK , ZDH und DBV

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