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+++ Aktualisiert: 17. Mai 2023 +++

Koalition einig bei Tierwohl-Abgabe für Stallumbau?

Ferkel im Stroh
am Dienstag, 16.05.2023 - 11:16 (4 Kommentare)

Die Ampel-Koalition hat sich endlich auf ein Finanzierungskonzept zum Umbau der Nutztierhaltung festgelegt. Das behaupten Agrarsprecher von SPD und FDP.

Agrarpolitiker der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich grundsätzlich auf ein Finanzierungskonzept für die Transformation der Nutztierhaltung verständigt. Geplant ist eine Tierwohlabgabe auf tierische Lebensmittel.

Das hat die SPD-Abgeordnete Susanne Mittag gegenüber der Redaktion agrarheute bestätigt. „Es gibt eine grundsätzliche Einigung in der Koalition auf eine Tierwohlabgabe“, sagte Mittag am 16. Mai.

Auch FDP-Agrarsprecher Gero Hocker bestätigte am selben Tag die Grundsatzeinigung. Alle drei Ampel-Fraktionen würden eine Tierwohlabgabe unterstützen, sagte Hocker.

Nur einen Tag später, am 17. Mai, berichtet hingegen der Pressedienst Agra-Europe unter Berufung auf Kreise in der FDP-Bundestagsfraktion, es gebe keine Verständigung auf die Einführung einer Tierwohlabgabe. Es werde lediglich "die Möglichkeit einer Abgabe in Betracht" gezogen.

Während also in der FDP-Fraktion offenbar weiterhin Uneinigkeit herrscht, ist zumindest unstrittig, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium beauftragt wurde, die Einzelheiten eines Finanzierungskonzepts auszuarbeiten. Dabei geht es sowohl um die Höhe der Tierwohlabgabe als auch die organisatorische Umsetzung. Ein Entwurf für das Finanzierungsmodell soll bis zur Sommerpause vorliegen.

Ergebnisse der Borchert-Kommission sollen berücksichtigt werden

Nach Angaben von Susanne Mittag machen die Koalitionsfraktionen mit ihrem Grundsatzbeschluss keine detaillierten Vorgaben für das Landwirtschaftsministerium hinsichtlich der Gesamthöhe des Tierwohlfonds oder der zu belastenden Lebensmittel. Richtschnur sollen die Ergebnisse der Borchert-Kommission und eines juristischen Gutachtens sein.

Gutachten empfiehlt die Tierwohlabgabe

Ein Gutachten der Bonner Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs war bereits vor zwei Jahren zu dem Schluss gekommen, dass eine Tierwohlabgabe einer Sondersteuer oder einer Anhebung der Mehrwertsteuer vorzuziehen sei.

Den Gutachtern zufolge wäre es mit der Finanzverfassung, dem Grundgesetz und dem EU-Recht vereinbar, wenn der Bund die Letztverkäufer von tierischen Produkten, also Handel und Gastronomie, verpflichtet, eine Tierwohl-Umlage in einen privaten Tierwohl-Fonds einzuzahlen.

Tierwohlabgabe soll auch für verarbeitete Lebensmittel gelten

Die SPD-Abgeordnete Mittag nannte eine Tierwohlabgabe die gerechteste Lösung. Die Abgabe könne auch auf verarbeitete tierische Erzeugnisse erhoben werden. Aus den Einnahmen sollte den Landwirten der Mehraufwand für erhöhte Tierwohlstandards vergütet werden. Wichtig sei, dass ein möglichst großer Anteil des Abgabenaufkommens auch wirklich bei den Landwirten lande.

Mittag nannte es als Ziel, die notwendigen rechtlichen Änderungen im Bau- und Immissionsrecht, zur Haltungskennzeichnung und zur Finanzierung von mehr Tierwohl bis zur Sommerpause als Gesamtpaket vorzulegen. Nur wenn die vier Eckpunkte gleichzeitig abgearbeitet würden, hätten die Landwirte eine Handlungsperspektive.

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