Entgegen der ursprünglichen Planung wurde das Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung der Share Deals bei der Grunderwerbsteuer nicht in der vorigen Woche abgeschlossen. Damit kann die Neuregelung nicht am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Wie Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, und Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, mitteilten, soll das Gesetzgebungsverfahren nun im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss gebracht werden.
Die Koalitionsfraktionen wollten in den nächsten Wochen Lösungen finden, mit denen das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel einer effektiven und rechtssicheren gesetzlichen Regelung im ersten Halbjahr 2020 erreicht werden könne, so die Finanzsprecher.
Kritik der Experten soll sorgfältig ausgewertet werden
Die Bundesregierung hatte am 31. Juli 2019 einen Entwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vorgelegt, mit dem die Umgehung der Grunderwerbsteuer durch sogenannte Share Deals beendet werden soll.
Die bisherigen Beratungen haben nach Meinung der finanzpolitischen Sprecher aber gezeigt, dass eine Überprüfung des Vorschlags erforderlich sei. Die in einer öffentlichen Anhörung aufgeworfenen Anregungen sollten sorgfältig ausgewertet werden, so Binding und Tillman. In der Anhörung hatten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft bezweifelt, dass der Gesetzesentwurf tatsächlich die Anteilskäufe von Grundstücken und Immobilien wirksam verringern wird.
Die Koalitionsfraktionen bekräftigen ihr Ziel, die Gestaltungen zur Umgehung der Grunderwerbsteuer durch Share Deals zu unterbinden. Die Gesetzeslücke soll nun im ersten Halbjahr 2020 geschlossen werden.
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