Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Einkaufsmacht des Einzelhandels

Koalition will Landwirte gegenüber dem Lebensmittelhandel stärken

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner
am Mittwoch, 27.01.2021 - 19:30 (Jetzt kommentieren)

Die große Koalition will den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Praktiken des Lebensmitteleinzelhandels (UTP-Richtlinie) nachschärfen.

Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag sprachen sich am Abend sowohl Redner der CDU/CSU als auch der SPD für strengere Auflagen für den Lebensmitteleinzelhandel aus, als sie die europäische UTP-Richtlinie verlangt.

"Ich sage es klar, wir wollen keine Handelspraktiken, die Landwirte in die Knie zwingen", sagte die SPD-Abgeordnete Ursula Schulte. Konsequent wäre es deshalb, alle Handelspraktiken der grauen Liste, die laut EU-Recht vertraglich zulässig sein sollen, national zu verbieten. Schulte betonte ferner, die SPD-Fraktion habe ein großes Interesse daran, dass Lebensmittel – insbesondere tierische Produkte – nicht unterhalb der Produktionskosten verkauft werden.

Der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Albert Stegemann, kündigte an, die Koalition werde im parlamentarischen Verfahren intensiv darüber beraten, ob der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert werden sollte. Auch die graue Liste werde sich die Koalition "nochmal genau anschauen". Er ging allerdings nicht so weit zu sagen, dass die graue Liste komplett verboten werden sollte, wie das die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Gitta Connemann, außerhalb des Bundestages zuvor gefordert hatte.

Klöckner kritisiert Ministererlaubnis für Tengelmann-Übernahme

Einkauf im Supermarkt

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hob hervor, dass bereits der Regierungsentwurf über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehe. Sie kritisierte, dass der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit seiner Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Marktführer Edeka 2016 die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel verschärft habe. Diese Entscheidung sei nicht richtig gewesen.

Für die Opposition warnte Gero Hocker, FDP-Fraktion, davor, bei der Umsetzung der UTP-Richtlinie über das Ziel hinauszuschießen. "Wenn sie die Daumenschrauben zu fest anziehen, dann stammt eben künftig das Obst in den deutschen Supermarktregalen nicht mehr aus dem Alten Land, dann stammt das Schweinefleisch nicht mehr aus dem Emsland, sondern aus Spanien oder aus Südamerika", mahnte Hocker. Er plädierte stattdessen für eine Angleichung der Wettbewerbs- und Produktionsstandards in der EU.

Kirsten Tackmann von der Fraktion Die Linke sagte, auch eine Entflechtung der Handelsriesen dürfe letztlich nicht tabu sein. Außerdem müsse die Werbung mit Dumpingpreisen verboten werden.

Der Gesetzentwurf wird nun im Ernährungsausschuss des Bundestages beraten. Voraussichtlich wird der Ausschuss am 22. Februar eine Anhörung dazu durchführen.

Das ist bisher geplant zur Umsetzung der UTP-Richtlinie

Nach dem aktuellen Stand der Beratungen soll mit der geplanten Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes die UTP-Richtlinie in Deutschland zum 1. Mai 2021 umgesetzt werden. Ziel ist, unlautere Praktiken des Lebensmitteleinzelhandels gegenüber kleineren Lieferanten aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft einzuschränken.

Unter anderem werden kurzfristige Stornierungen von Bestellungen nicht mehr erlaubt sein. Auch einseitige Änderungen von Qualitätsstandards, Zahlungsbedingungen sowie der Bedingungen für Listung, Lagerung und Vermarktung sollen der Vergangenheit angehören.

Agrarausschuss der Länder will Praktiken der grauen Liste verbieten

Auch der Bundesrat befasst sich derzeit mit dem Entwurf. Eine Stellungnahme wird voraussichtlich am 12. Februar beschlossen. Der federführende Agrarausschuss der Länderkammer plädiert für eine deutliche Verschärfung des Gesetzes. So sollen sämtliche Handelspraktiken, die bisher nur auf der sogenannten „grauen Liste“ stehen, verboten werden. Auf der grauen Liste stehen Praktiken, die unerwünscht sind, zwischen Käufer und Lieferant aber vertraglich vereinbart werden dürfen.

Werbung mit Niedrigpreisen für Fleisch verbieten

Der Agrarausschuss kritisiert auch die geplante Einschränkung, dass nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger 350 Mio Euro unter den Schutz des Gesetzes fallen sollen. Damit blieben große Teile der Verarbeitungsunternehmen gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel in einer deutlich unterlegenen Position, so der Agrarauschuss. Das Gremium fordert, ein allgemeines Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten zu prüfen.

Eine auf Niedrigpreise abgestellte Werbung für Fleisch und Fleischerzeugnisse soll nach dem Willen des Agrarausschusses ebenfalls verboten werden. Eine entsprechende Initiative hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner voriges Jahr mit Schreiben an das Justiz- und das Wirtschaftsministerium angestoßen.

Raiffeisenverband fordert Umkehr der Beweislast

Der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, forderte in einer Presseerklärung, die Umsatzschwelle von 350 Mio. Euro zu streichen. Wer den Schutz durch die Richtlinie genieße und wer nicht, das dürfe nicht an Umsatzgrenzen festgemacht werden, sagte Holzenkamp. Außerdem sollten alle bisher grauen Praktiken in Verbote der schwarzen Liste umgewandelt werden.

Der Raiffeisenverband will darüber hinaus eine Umkehr der Beweislast. Wenn der Käufer sein redliches Verhalten nachweisen müsse, werde das Problem der Nennung von Ross und Reiter entschärft. Holzenkamp erinnerte an die vielfältigen Bauernproteste der vergangenen Wochen, die sehr deutlich vor Augen geführt hätten, wie schwierig die finanzielle Situation auf vielen Höfen sei.

Mit Material von Bundestag, AgE, DRV
Das agrarheute Magazin Die digitale Ausgabe Juni 2023
agrarheute_magazin_composing

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...