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EU-Agrarpolitik

Kommt die neue GAP erst 2023?

Ackerlandschaft
am Mittwoch, 29.04.2020 - 11:09 (Jetzt kommentieren)

Der Agrarausschuss des EU-Parlaments will eine Verschiebung der GAP-Reform um 1 bis 2 Jahre. Die Übergangsverordnung soll den Landwirten mehr finanzielle und rechtliche Sicherheit bieten.

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments hat am Dienstagnachmittag über Übergangsregeln zur Unterstützung der Landwirtschaft nach dem 31. Dezember 2020 abgestimmt. Forderungen mancher Europaabgeordneter nach frühzeitigen Anpassungen der derzeit gültigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurden damit abgelehnt. Mit diesen Übergangsregeln soll der derzeitige Rechtsrahmen verlängert werden, da die Verhandlungen zur GAP für den Finanzzeitraum 2021-2027 immer noch in vollem Gange sind. 

Der Entschluss des Agrarausschusses muss noch vom Plenum des Europäischen Parlaments abgesegnet werden. Es ist jedoch klar, dass damit die Umsetzung der GAP-Reform zum Januar 2021 vorerst vom Tisch ist und sich um einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahre verschieben wird.

"Sicherheit bieten"

Ulrike Müller, Freie Wähler

"Diese Übergangsregeln waren notwendig, weil die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht rechtzeitig zum Januar 2021 umgesetzt werden kann", erklärte die Europaabgeordnete Ulrike Müller (Freie Wähler). "Für mich hat Priorität, dass jetzt während der Krise die aktuell geltenden GAP-Regeln für die nächsten zwei Jahre beibehalten werden. Wir müssen den Landwirten ausreichend Sicherheit, Planbarkeit und Rechtssicherheit bieten."

"Mini-Reform vom Tisch"

Norbert Lins, CDU-Europaabgeordneter

Auch Parlamentsmitglied Norbert Lins (CDU/EVP) ist überzeugt: "Eine Art Mini-Reform der GAP, bevor die eigentliche Reform in ein bis zwei Jahren in Kraft treten wird, ist damit vom Tisch! Landwirte brauchen keine neuen bürokratischen Vorgaben, sondern Planungssicherheit. Gerade in Zeiten von Corona sollten sie sich auf ihre wesentliche Arbeit konzentrieren können.“ Die Regeln der aktuellen GAP sollen, so Lins, weiterhin gelten, aber mit dem Zahlengerüst des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR 2021-2027).

Wie geht es weiter?

Der EU-Ministerrat hatte hat seine Ausrichtung am 6. April 2020 vorgelegt. Die Trilogverhandlungen mit den Mitgliedstaaten können damit voraussichtlich direkt Mitte Mai beginnen, um eine endgültige Annahme bis vor der Sommerpause zu gewährleisten.

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