Bei dem heute im Bundestag verabschiedeten Teil des Klimapakets geht es vor allem um die steuerlichen Wirkungen der Klimaschutzmaßnahmen und die Höhe des Preises für CO2-Emissionen. Die übrigen Elemente das Gesamtpakets waren bereits im November vom Gesetzgeber verabschiedet worden.
Der heute beschlossene Kompromiss sieht vor, dass der Emissionshandel 2021 mit einem Festpreis von 25 Euro pro Tonne CO2 starten wird. Bis 2025 steigt der Preis schrittweise auf 55 Euro pro Tonne. Danach greift ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro, innerhalb dessen Emissionszertifikate versteigert werden. Über die konkrete Ausgestaltung des nationalen Emissionshandels ab 2027 entscheidet die Bundesregierung 2025, weil sie bis dahin auf bessere Erfahrungswerte hofft.
Für den im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss stimmten heute im Bundestag 426 Abgeordnete, dagegen 221, bei einer Enthaltung. Der Bundesrat wird dem Kompromiss zum Klimapaket voraussichtlich morgen zustimmen.
Betriebsmittel und Logistik werden teurer
Hinter der CO2-Bepreisung steht ein einfaches Prinzip: Wer für den Ausstoß von CO2 verantwortlich ist, soll dafür zahlen, und wer Emissionen reduziert, soll profitieren. Bisher ist das nur in der Industrie und der Energiewirtschaft der Fall, da diese bereits dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen. Ab 2021 greift dann das nationale Handelssystem.
Danach müssen Unternehmen, die fossile Rohstoffe in den Verkehr bringen, im Grundsatz künftig für jede Tonne CO2, die dadurch verursacht wird, Emissionszertifikate abgeben. Diese Mehrkosten dürften die Unternehmen über die Preise für die fossilen Energieerzeugnisse an ihre Kunden weitergeben. Somit dürften sich zahlreiche Betriebsmittel für die Landwirtschaft verteuern, zum Beispiel Diesel und Heizöl, aber auch Mineraldünger oder Logistikdienstleistungen.
EEG-Umlage runter, Pendlerpauschale rauf
Einnahmen aus dem CO2-Preis werden für die Absenkung der EEG-Umlage eingesetzt. Konkret soll die EEG-Umlage 2021 um 5,4 Mrd. Euro gesenkt werden.
Die Pendlerpauschale wird ab 2021 ab dem 21. Kilometer von derzeit 30 auf 35 Cent angehoben. Ab 2024 steigt die Pendlerpauschale dann für eine Dauer von drei Jahren noch einmal um weitere 3 Cent auf dann insgesamt 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer – um die Preiserhöhung von Diesel und Benzin über den CO2-Preis abzufedern.
Mit dem Klimapaket wird außerdem die Mehrwertsteuer auf Bahntickets zum 1. Januar 2020 von 19 Prozent auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt, die Luftverkehrsteuer erhöht.
Gebäudesanierung spart Einkommensteuer
Energetische Sanierungsmaßnahmen sollen stärker gefördert werden. Im Einkommensteuerrecht wird darum ab dem 1. Januar 2020 ein progressionsunabhängiger Abzug von der Steuerschuld für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum vorgesehen. Dafür muss das Wohngebäude mindestens zehn Jahre alt sein.
Angerechnet werden können sowohl Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster als auch umfassende Sanierungen. Insgesamt sind pro Wohngebäude Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 200.000 Euro förderungsfähig.
Grundsteuer Wind kommt nicht
Das zunächst geplante Hebesatzrecht für Gemeinden bei der Grundsteuer für Windparks wurde im Vermittlungsausschuss aus dem Klimapaket gestrichen. Dazu sagte der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling: „Durch die Streichung der Grundsteuer Wind werden unproduktive Diskussionen und Streitigkeiten in den Gemeinden vermieden.“
Bund und Länder hätten erkannt, für mehr Akzeptanz bei der Windenergie besser auf Beteiligungsmodelle zu setzen, stellte Hemmerling fest. Der DBV habe stets eine Priorität für Windparks gefordert, die von Bürgern, Bauern, Grundeigentümern und Kommunen getragen seien. Dies sei ein guter Ansatz, die Kontroverse um Abstandsregelungen zu lösen. Kooperative Beteiligungsmodelle seien auch hier der bessere Weg.
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