Der EU-Rechnungshof hat überprüft, ob die EU in der Corona-Pandemie mit zielgerichteten Maßnahmen reagiert hat, um die Lebensmittelketten aufrecht zu erhalten. In die Prüfung einbezogen wurden die Mitgliedstaaten Griechenland, Spanien, Frankreich, Polen und Rumänien. Ein Großteil der Sonderbeihilfen der EU in der Pandemie wurde diesen Ländern ausgezahlt. Betrachtet wurden die Jahre 2020 und 2021.
Schnell und mit einer direkten Unterstützung auf die Krise reagiert habe die EU-Kommission. Sie habe passende Leitlinien zum Warenverkehr und zu systemrelevanten Arbeitskräften vorgelegt. Insbesondere in den Mitgliedstaaten seien die Hilfen aber nicht zielgerichtet genug gewesen. In ihrer Ausgestaltung der Maßnahmen hätten die Maßnahmen zudem klarer sein müssen.
Teilweise hätten die staatlichen Beihilfen jedoch zu einer Überkompensation und zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten geführt. Zu einem solchen Risiko sei es insbesondere dann gekommen, wenn ein Sektor sowohl staatliche Beihilfen als auch EU-Mittel bekommen hat.
14 Staaten hätten direkte EU-Mittel als Hilfsmaßnahme genutzt. Davon hätten fünf Staaten Hilfen an Landwirte ausgezahlt, die tatsächlich Verluste erlitten hatten. In den anderen neun Staaten waren die Hilfen nur auf Sektoren ausgerichtet, Landwirte mussten dort also keine Verluste nachweisen.
EU-Rechnungshof: Europa hat schnell auf die Corona-Krise reagiert
Zunächst stellt der EU-Rechnungshof fest, dass die Kommission die Störung des Agrar- und Lebensmittelsektors mindern konnte. Ermöglicht hätten das die „Green-Lane“-Grenzübergangsstellen für den Warenverkehr und für den Grenzübertritt von Saisonarbeitskräften.
Nur einen Monat nach Ausrufung der Pandemie habe die EU-Kommission eine Verordnung zur Gewährung einer befristeten Sonderunterstützung aus ELER-Mitteln vorgeschlagen. Die Unterstützung bestand in einer einmaligen Pauschalzahlung von bis zu 5.000 Euro pro Landwirt (später 7.000 Euro) und bis zu 50.000 Euro für ein kleines oder mittleres Unternehmen.
Rechnungshof sieht die größten Regelungslücken bei europäischen Winzern

Die Kommission müsse laut Rechnungshof aber auch sicherstellen, dass der EU-Binnenmarkt nicht durch staatliche Beihilfen fragmentiert wird und weiterhin faire Wettbewerbsbedingungen herrschen.
In Spanien hätten sich die Verluste in der Schaf- und Ziegenhaltung einer Schätzung zufolge auf 8,6 Mio. Euro belaufen. Aus EU-Mitteln habe dieser Bereich eine Unterstützung von 8,7 Mio. Euro erhalten. Weitere 10 Mio. Euro seien aus staatlichen Beihilfen hinzugekommen.
Für französische Winzer belief sich die EU-Unterstützung auf 119 Mio. Euro. Auch für sie war der Bezug von zusätzlichen staatlichen Beihilfen möglich. In seinem Bericht erläutert der Rechnungshof, dass die Behörden in Frankreich nicht kontrollierten, ob ein Winzer sowohl die europäischen als auch die nationalen Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen wollte.
Auch in Rumänien sei doppelte Entschädigungen für Winzer möglich gewesen. Staatliche Beihilfen von 12,4 Mio. Euro gab es dort für Verluste pro Hektar Rebfläche sowie für Verluste im Verkauf der Weine an Brennereien. Von der EU erhielten die Winzer zusätzlich 34 Mio. Euro. Im Rahmen der Maßnahme der Dringlichkeitsdestillation sei es zudem in Spanien und Rumänien dazu gekommen, dass die Brennereien den Weinerzeugern unterschiedliche Preise zahlten. Eine Diskriminierung hätte es bei den Unterstützungsmaßnahmen aber nicht geben dürfen.
Spaniens autonome Region Andalusien beschloss darüber hinaus, seine kleineren Trauben- und Weinerzeuger zu unterstützen – mit 336 Euro pro Hektar für Rebanlagen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.) und 198 Euro pro Hektar für die sonstigen Rebanlagen. Größere Produzenten mit mehr als 10 Hektar erhielten einen Festbetrag von 7 000 Euro. Die Auswertung des Rechnungshofs ergab, dass es bei Betrieben zwischen 11 und 20 eine Überkompensation gegeben haben könnte.
In Spanien, Frankreich und Rumänien könnten die Entschädigungen pro Betrieb aus möglicherweise zwei Töpfen also höher ausgefallen sein als die Umsatzverluste.
Aus Sicht des EU-Rechnungshofs sollten die Maßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verbessert werden. Außerdem solle die EU-Kommission in folgenden Krisen klarere Regeln vorschlagen.
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