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Krieg in der Ukraine

Krisenhilfe: Diese Landwirtschaftsbetriebe erhalten bis zu 15.000 €

Anbau-Freilandgemuese-Gemuese-Salat
am Mittwoch, 13.07.2022 - 15:48 (Jetzt kommentieren)

Seit Ende März 2022 ist bekannt, dass landwirtschaftliche Betriebe in allen EU-Staaten eine Sonderhilfe bekommen sollen, um die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine für sie abzumildern. Nun hat das Bundeslandwirtschaftsministerium weitere Details bekanntgegeben, wie die Auszahlung erfolgen soll.

Insgesamt 180 Millionen €, zwei Drittel davon aus nationalen und ein Drittel aus EU-Mitteln - diese Hilfen sollen deutsche Landwirtinnen und Landwirte erhalten. Stück für Stück gibt das Bundeslandwirtschaftsministerium seit April bekannt, wie die Auszahlung erfolgen soll. Ein Verordnungsentwurf vom 20. Juni skizzierte bereits, an welche landwirtschaftlichen Betriebe das BMEL Beihilfen zahlen will. Dies wird nun sukzessive weiter erklärt. Am 13. Juli hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in einer Pressemitteilung angekündigt, wie die Hilfsgelder auf die zwei Förderprogramme verteilt werden sollen - auf die Anpassungsbeihilfe und auf das Kleinbeihilfeprogramm.

Wer bekommt die Anpassungshilfe für Landwirte?

Laut Bundeslandwirtschaftsministerium müssen alle Betriebe, welche die Anpassungshilfe erhalten können, im Jahr 2021 eine Greening-Prämie für bestimmte nachhaltige Landbewirtschaftungsmethoden erhalten haben. Dadurch solle der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren ausgezahlt werden können. Anspruchsberechtigt seien Betriebe des Freilandgemüsebaus und des Obstbaus, des Weinbaus und Hopfens sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast. Die individuelle Beihilfe richte sich nach den Flächen- und Tierzahlen, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind.

Wie wird die Anpassungshilfe für Landwirte ausbezahlt?

Die SVLFG wird die Anpassungsbeihilfe an die Landwirtinnen und Landwirte ausbezahlen. Mit der Fördersumme können laut Bundeslandwirtschaftsministerium etwa 40 Prozent der vom Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen infolge des Ukraine-Kriegs ausgeglichen werden. Welche Betriebe wie viel erhalten sollen, hatte das Thünen-Institut bereits in einer Untersuchung vorgeschlagen, über die agrarheute Anfang Juni berichtet hat. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, sei die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 € pro Unternehmen begrenzt. Die Auszahlung soll bis spätestens 30. September 2022 erfolgen. Eine entsprechende Verordnung muss noch offiziell verkündet werden.

Für wen ist das Kleinbeihilfeprogramm für Landwirte?

Das Kleinbeihilfeprogramm richtet sich laut Bundeslandwirtschaftsministerium an landwirtschaftliche Betriebe, die das Nachhaltigkeitskriterium der Anpassungsbeihilfe nicht erfüllen können. Es handele sich um Obst- und Gemüsebaubetriebe mit geschützter Produktion, Nutztierhalter, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger und Betriebe bis ausschließlich 10 Hektar Ackerfläche sowie neu gegründete Betriebe, die für das Jahr 2021 keinen Antrag auf Direktzahlungen stellen konnten. Voraussetzung für die Auszahlung von Beihilfen sei, wie auch bei der Anpassungshilfe, dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den Marktstörungen infolge des Ukraine-Kriegs besonders betroffen ist. Auch die Kleinbeihilfe soll rund 40 Prozent der Gewinnveränderungen durch den Krieg ausgleichen.

Wie soll die Kleinbeihilfe für Landwirte ausbezahlt werden?

Die Kleinbeihilfe für Landwirte soll von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ausgezahlt werden. Wichtig ist: Während die Anpassungshilfe ohne Antrag ausbezahlt wird, muss für die Kleinbeihilfe ein eigener Antrag bei der BLE gestellt werden. Der Antragszeitraum soll laut aktuellem Stand im Oktober beginnen und die Mittel sollen bis spätestens 31. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Auch die Kleinbeihilfe soll auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt sein.

Was sagt Cem Özdemir zu den beiden Förderprogrammen?

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erklärte anlässlich der Bekanntgabe der beiden Programme: „Die Folgen des verbrecherischen Kriegs in der Ukraine belasten die Landwirtschaft stark – vor allem die Energiepreise machen vielen Betrieben zu schaffen. Hier helfen wir mit 180 Millionen Euro Landwirtinnen und Landwirten in den Sektoren, in denen die Auswirkungen besonders groß sind. Und das ganz unbürokratisch: Die Anpassungsbeihilfe wird direkt auf den berechtigten Höfen ankommen, ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Um zielgerichtet Betriebe in allen betroffenen Sektoren zu entlasten, wird außerdem noch ein zweites Hilfsprogramm geschnürt. Denjenigen Betrieben, für die die Anpassungsbeihilfe nicht infrage kommt, greifen wir mit dem Kleinbeihilfeprogramm unter die Arme.“

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