Nordrhein-Westfalen will das Töten von männlichen Küken stoppen und setzt weiter auf den Gerichtsweg. Im Zweifel werde man bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen, kündigte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) am Donnerstag an. Die Mehrheit der Länder habe für ein Ende dieser Praxis gestimmt.
Kreise legen Beschwerde
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im Mai entschieden, das Töten der Küken sei nicht zu beanstanden, weil das Bundestierschutzgesetz dies erlaube. Revision gegen die zwei Urteile wurde nicht zugelassen. Dagegen haben die unterlegenen beiden Kreise nun auf «Veranlassung des Umweltministeriums» Beschwerde eingelegt, wie das Ministerium mitteilte.
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